Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

 

In Ergänzung des Beschlusses über den Erlass der Sanierungssatzung „Alter Ort“ (TOP 53 der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019) wird festgelegt, dass die Sanierung in diesem Gebiet den gesetzlichen Vorgaben entsprechend bis spätestens 31.12.2034 abgeschlossen werden soll.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 22.10.2019 hat der Gemeinderat unter TOP 53 beschlossen, für das Gebiet des „Alten Orts“ eine Sanierungssatzung zu erlassen.

 

In der Vorlage zum seinerzeitigen Satzungsbeschluss und auch in der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt ist festgehalten, dass die Sanierung innerhalb der folgenden 15 Jahre, demnach bis zum 31.12.2034, abgeschlossen werden soll.

 

Dies allein genügt jedoch nicht dem gesetzlichen Erfordernis des § 142 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wonach zusammen mit dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die – nach Möglichkeit nicht länger als 15 Jahre währende – Frist festzulegen ist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll.

 

Auf dieses gesetzliche Erfordernis hat die Regierung von Mittelfranken nunmehr mit Schreiben vom 05.05.2021 alle Gemeinden mit Sanierungssatzungen hingewiesen und um entsprechenden Vollzug gebeten.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen