Sitzung: 26.10.2021 Gemeinderat
GRM Meyer stellt folgende Anfragen:
1. An der Falkenstraße 69 erneuert die Firma Hack, Pinzberg
den Gehweg, außerdem wurde der Randstein abgesenkt, damit die Bewohner des
Eckreihenhauses direkt auf ihrem Grundstück parken können. Fragen: Was ist der
rechtliche Rahmen, so einen Parkplatz zu genehmigen? Durch die Absenkung des
Randsteines geht ja der Allgemeinheit ein Stellplatz an der Straße verloren. Es
wäre ja auch leicht möglich, vom vorhandenen Stichweg aus in das Grundstück
einzufahren, ohne Eingriffe in die öffentlichen Wege. Werden die
Baukosten an der Straße direkt zwischen Baufirma und privatem Nutzer
abgerechnet? Gibt es Vorgaben für die Versiegelung?
Der Vorsitzende
teilt mit, dass es das Recht jedes Eigentümers sei, eine Zufahrt auf sein
Grundstück zu bekommen. Es gibt keine „rechtlichen Rahmen“, da es sich um einen reinen Stellplatz handelt
und keine bauliche Anlage.
Ein Stellplatz geht der „Allgemeinheit“ nicht verloren, da ja das Parken
entlang der Straße durch die StVO lediglich toleriert wird und keine
Stellplätze tatsächlich ausgewiesen sind.
Die Baukosten muss auf jeden Fall der Verursacher bezahlen,
das wird vorher schon so festgelegt.
In der Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubenreuth ist
geregelt, dass Rasenschotter oder Rasenpflastersteine verwendet werden und das
Wasser auf eigener Flur zu entwässern ist.
2. Am Ortsausgang von Bubenreuth Richtung Bräunigshof
verabschiedet sich Bubenreuth mit einem trostlosen Schild Anlage. Ich
schlage vor ein Schild mit dem Text “Bis bald in Bubenreuth” plus Wappen
(Beispiel) anzuschrauben. Da ein Ständer vorhanden ist, dürfte der Aufwand bei
100 ... 200 € liegen.
Der Vorsitzende
sagt, dass diese Seite des Ortsschildes regelmäßig gereinigt wird, jedoch
innerhalb kurzer Zeit wieder verunstaltet werde. Die Gemeinde hat sich schon
Gedanken zu diesem Thema gemacht und wird neue Ortseingangstafeln anschaffen
mit Schildern der Partnergemeinden und mit der Möglichkeit, auf Veranstaltungen
hinzuweisen.
3. Gibt es nach Fertigstellung der Fahrradständer an der
S-Bahn geplante Maßnahmen, um das gewohnte Parken in der Unterführung zu
unterbinden? Kann der vorhandene Lampenkopf in der Unterführung gegen eine
lichtstärkere Variante getauscht werden?
Der Vorsitzende
informiert, dass dieses Grundstück dem Landkreis gehöre. Dieser wird Schilder
aufhängen, die darauf hinweisen, dass das Parken der Fahrräder hier nicht mehr
erlaubt sei. Außerdem soll der Zaun so präpariert werden, dass es zukünftig
keine Möglichkeit mehr gibt, ein Fahrrad an der Unterführung abzusperren.
Der Vorsitzende
wird mit Bayernwerk besprechen, ob es möglich ist, in der Unterführung einen lichtstärkeren
Lampenkopf zu installieren.
Auf Anfrage von GRM
Leyh teilt der Vorsitzende mit,
dass die Baueinweisung für die Errichtung der Bike-And-Ride-Anlage bereits
erfolgt sei. Mit den Bodenarbeiten wird demnächst begonnen, das Material für
die Überdachung kann aufgrund der aktuellen Situation am Weltmarkt jedoch erst
im Januar 2022 geliefert werden.
Der Vorsitzende
lädt die Gemeinderatsmitglieder zur Bustaufe am Mittwoch, 10. November 2021, um
15 Uhr, Bruckwiesen, ein. Der OFV vergibt Buspatenschaften. Im Rahmen einer
solchen Buspatenschaft werden drei Busse des Linienbündels 7 auf den Namen der
drei Regnitz-Gemeinden Bubenreuth, Baiersdorf und Möhrendorf getauft.