GRM Meyer stellt folgende Anfragen:

 

1. An der Falkenstraße 69 erneuert die Firma Hack, Pinzberg den Gehweg, außerdem wurde der Randstein abgesenkt, damit die Bewohner des Eckreihenhauses direkt auf ihrem Grundstück parken können. Fragen: Was ist der rechtliche Rahmen, so einen Parkplatz zu genehmigen? Durch die Absenkung des Randsteines geht ja der Allgemeinheit ein Stellplatz an der Straße verloren. Es wäre ja auch leicht möglich, vom vorhandenen Stichweg aus in das Grundstück einzufahren, ohne Eingriffe in die öffentlichen Wege.  Werden die Baukosten an der Straße direkt zwischen Baufirma und privatem Nutzer abgerechnet? Gibt es Vorgaben für die Versiegelung?

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass es das Recht jedes Eigentümers sei, eine Zufahrt auf sein Grundstück zu bekommen. Es gibt keine „rechtlichen Rahmen“, da es sich um einen reinen Stellplatz handelt und keine bauliche Anlage.

Ein Stellplatz geht der „Allgemeinheit“ nicht verloren, da ja das Parken entlang der Straße durch die StVO lediglich toleriert wird und keine Stellplätze tatsächlich ausgewiesen sind.

Die Baukosten muss auf jeden Fall der Verursacher bezahlen, das wird vorher schon so festgelegt.

In der Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubenreuth ist geregelt, dass Rasenschotter oder Rasenpflastersteine verwendet werden und das Wasser auf eigener Flur zu entwässern ist.

 

2. Am Ortsausgang von Bubenreuth Richtung Bräunigshof verabschiedet sich Bubenreuth mit einem trostlosen Schild Anlage. Ich schlage vor ein Schild mit dem Text “Bis bald in Bubenreuth” plus Wappen (Beispiel) anzuschrauben. Da ein Ständer vorhanden ist, dürfte der Aufwand bei 100 ... 200 € liegen.

 

Der Vorsitzende sagt, dass diese Seite des Ortsschildes regelmäßig gereinigt wird, jedoch innerhalb kurzer Zeit wieder verunstaltet werde. Die Gemeinde hat sich schon Gedanken zu diesem Thema gemacht und wird neue Ortseingangstafeln anschaffen mit Schildern der Partnergemeinden und mit der Möglichkeit, auf Veranstaltungen hinzuweisen.

 

3. Gibt es nach Fertigstellung der Fahrradständer an der S-Bahn geplante Maßnahmen, um das gewohnte Parken in der Unterführung zu unterbinden? Kann der vorhandene Lampenkopf in der Unterführung gegen eine lichtstärkere Variante getauscht werden?

 

Der Vorsitzende informiert, dass dieses Grundstück dem Landkreis gehöre. Dieser wird Schilder aufhängen, die darauf hinweisen, dass das Parken der Fahrräder hier nicht mehr erlaubt sei. Außerdem soll der Zaun so präpariert werden, dass es zukünftig keine Möglichkeit mehr gibt, ein Fahrrad an der Unterführung abzusperren.

 

Der Vorsitzende wird mit Bayernwerk besprechen, ob es möglich ist, in der Unterführung einen lichtstärkeren Lampenkopf zu installieren.

 

Auf Anfrage von GRM Leyh teilt der Vorsitzende mit, dass die Baueinweisung für die Errichtung der Bike-And-Ride-Anlage bereits erfolgt sei. Mit den Bodenarbeiten wird demnächst begonnen, das Material für die Überdachung kann aufgrund der aktuellen Situation am Weltmarkt jedoch erst im Januar 2022 geliefert werden.

 

Der Vorsitzende lädt die Gemeinderatsmitglieder zur Bustaufe am Mittwoch, 10. November 2021, um 15 Uhr, Bruckwiesen, ein. Der OFV vergibt Buspatenschaften. Im Rahmen einer solchen Buspatenschaft werden drei Busse des Linienbündels 7 auf den Namen der drei Regnitz-Gemeinden Bubenreuth, Baiersdorf und Möhrendorf getauft.