Beschluss:
Das Gremium nimmt
den Entwurf des vom Planungsbüro TB Markert Nürnberg erstellten
vorhabenbezogenen Bebauungsplans samt Begründung in der Fassung vom 18.05.2021 billigend
zur Kenntnis und beschließt, diesen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB zuzuführen. Die Verwaltung wird mit der
Verfahrensbegleitung beauftragt.
Sachverhalt:
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alter Tennisplatz“ in der Fassung vom 28.04.2021 dem Gremium zur Billigung vorgelegt.
Anwesend: |
6 |
/ mit |
6 |
gegen |
0 |
Stimmen |