Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2015 wird in der Fassung vom 19.08.2016 festgestellt.

 

 


Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2015 in mehreren Sitzungen zusammen mit den Jahren 2016 und 2017 geprüft. Die daraus resultierende Niederschrift wurde der Verwaltung am 16.06.2020 zugeleitet. Die Verwaltung hat sich zu den im beigefügten Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen mit Schreiben vom 22.01.2021 ge­genüber dem Ausschuss geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert.

 

Nachdem jedes Jahr einzeln zu betrachten ist und für jedes Jahr eine eigene Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung notwendig ist, hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss zusammen mit der Verwaltung auf eine Aufteilung des Prüfberichtes 2015-2017 geeinigt. In der Hauptsache wurden dem Jahr 2015 die Themen „Fahrtenbücher“ und „ISEK“ zugeordnet.

 

Mit Schreiben vom 11.03.2021 wurde der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für die Prüfung der Jahresrechnung 2015vorgelegt.

 

Nachdem der Bericht zur Rechnungsprüfung 2015 keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO noch einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung zu beschließen.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen