Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2016 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2016 wird in der Fassung vom 23.08.2017 festgestellt.

 

 


Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2016 in mehreren Sitzungen zusammen mit den Jahren 2015 und 2017 geprüft. Die daraus resultierende Niederschrift wurde der Verwaltung am 16.06.2020 zugeleitet. Die Verwaltung hat sich zu den im beigefügten Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen mit Schreiben vom 22.01.2021 ge­genüber dem Ausschuss geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert.

 

Nachdem jedes Jahr einzeln zu betrachten ist und für jedes Jahr eine eigene Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung notwendig ist, hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss zusammen mit der Verwaltung auf eine Aufteilung des Prüfberichtes 2015-2017 geeinigt. In der Hauptsache wurde dem Jahr 2016 das Themen „Prüfung der Bebauungsplanverfahren“ zugeordnet.

 

Mit Schreiben vom 11.03.2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2016 vorgelegt.

 

Nachdem der Bericht keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO noch einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung der Jahresrechnung 2016 zu beschließen.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen