Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss treffen innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit alle Entscheidungen, auch wenn oder soweit sie nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat obliegen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss übernimmt alle sonstigen nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat obliegenden Aufgaben, soweit diese nicht aufgrund Gesetzes dem Gemeinderat vorbehalten sind.

 

  1. Dazu werden die für den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 GesO geltenden Wertgrenzen sowie die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe f GesO für die Vergabe von Aufträgen durch den Bauausschuss geltende Wertgrenze außer Vollzug gesetzt.

 

Die Abweichungen von der Geschäftsordnung nach den obigen Nrn. 1 bis 3 gelten ab dem Zeitpunkt und für den Zeitraum, in dem der Inzidenzwert gemäß § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Erlangen-Höchstadt überschritten wird zuzüglich eine Woche danach; abzustellen ist auf den Ladungstag. Wird der genannte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen unterschritten, so werden die genannten Abweichungen außer Vollzug genommen, ohne dass es dazu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.

 

Die dem Ersten Bürgermeister nach Gesetz oder/und Geschäftsordnung zustehenden Aufgaben und Befugnisse bleiben unberührt.

 


Auf die Sachverhaltsdarstellung zu TOP 66 in der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2020 wird Bezug genommen. Folgender Beschluss wurde in der Sitzung vom 15.12.2020 gefasst:

 

„1.     Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss treffen innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit alle Entscheidungen, auch wenn oder soweit sie nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat obliegen.

 

2.         Der Haupt- und Finanzausschuss übernimmt alle sonstigen nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat obliegenden Aufgaben, soweit diese nicht aufgrund Gesetzes dem Gemeinderat vorbehalten sind.

 

3.         Dazu werden die für den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 GesO geltenden Wertgrenzen sowie die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe f GesO für die Vergabe von Aufträgen durch den Bauausschuss geltende Wertgrenze außer Vollzug gesetzt.

 

Die Abweichungen von der Geschäftsordnung nach den obigen Nrn. 1 bis 3 gelten ab dem Zeitpunkt und für den Zeitraum, in dem der Inzidenzwert gemäß § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Erlangen-Höchstadt überschritten wird zuzüglich eine Woche danach; abzustellen ist auf den Ladungstag. Wird der genannte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen unterschritten, so werden die genannten Abweichungen außer Vollzug genommen, ohne dass es dazu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.

 

Die dem Ersten Bürgermeister nach Gesetz oder/und Geschäftsordnung zustehenden Aufgaben und Befugnisse bleiben unberührt.“

 

In der Fraktionssprechersitzung wurde vorgeschlagen, den im Dezember gefassten Beschluss über die vorübergehende Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse abzuändern und einen Inzidenzwert von 50 anstelle von bisher 200 heranzuziehen.

 

GRM Meyer erklärt, der Wert von 200 sei mit Bedacht gewählt worden war, auf Grundlage der in Bayern geltenden Corona-Ampel. Der gefasste Beschluss beziehe sich nur auf den Fall, dass seitens des Innenministeriums Präsenzsitzungen des gesamten Gremiums noch erlaubt seien. GRM Meyer stellt folgenden Antrag:

 

Der am 15. Dezember 2020 gefasste Beschluss wird nicht abgeändert, der Inzidenzwert wird bei 200 belassen. Ab einem Inzidenzwert von 50 wird unmittelbar vor jeder Sitzung (im Veranstaltungsgebäude) ein Corona-Schnelltest gemacht. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass Corona-Schnelltests für die Bevölkerung verfügbar sind.

 

Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen:

 

Anwesend:

17

/ mit

3

gegen

14

Stimmen

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anwesend:

17

/ mit

15

gegen

2

Stimmen