Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe gegen das Nachrücken von Frau Christine Krieger in den Gemeinderat vorliegen. Frau Krieger folgt damit dem aus dem Gremium ausgeschiedenen Herrn Moritz Zelkowicz als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.


Mit dem diesem Beschluss vorangegangenen Beschluss ist Herr Moritz Zelkowicz aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Nach dem Ausscheiden eines seiner Mitglieder entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin (Art. 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 37 Abs. 2 GLKrWG).

 

Erste Listennachfolgerin gemäß Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) des über die Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) gewählten Gemeinderatsmitglieds Moritz Zelkowicz ist nach den Ergebnissen der Kommunalwahl 2020 Frau Christine Krieger. Erster Bürgermeister Stumpf hat Frau Krieger mit Schreiben vom 17.02.2021 gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG i.V.m. § 95 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung darüber verständigt, dass sie nach dem Ausscheiden von Herrn Zelkowicz in den Gemeinderat nachrückt. Frau Christine Krieger hat am 19.02.2021 schriftlich erklärt, dass sie ihr Amt annehmen werde.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen