Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Erklärung von Herrn Moritz Zelkowicz vom 16.02.2021 zur Kenntnis und stellt fest, dass er sein Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegt.


Herr Moritz Zelkowicz hat am 16.02.2021 mündlich und in Textform Herrn Erstem Bürgermeister Stumpf mitgeteilt, dass er sein Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus beruflichen Gründen nicht mehr ausüben kann und es deshalb niederlegen möchte. Er bittet den Gemeinderat, ihn von dem Amt zu entbinden.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann ein Gemeinderatsmitglied sein Amt niederlegen, und zwar jederzeit und ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssten – die Bestimmung erklärt die insoweit abweichende Regelung des Art. 19 Gemeindeordnung (GO) über die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern ausdrücklich für nicht anwendbar.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied muss der Gemeinderat entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen