Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf der Vereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Gemeinde Bubenreuth über die Herstellung einer Bike-and-ride-Anlage und eines barrierefreien Stellplatzes an der S-Bahn-Station Bubenreuth, Stand 22.12.2020, und erteilt dem Ersten Bürgermeister die Ermächtigung, diese Vereinbarung für die Gemeinde Bubenreuth zu unterzeichnen. Alle erforderlichen Maßnahmen zur zeitnahen Umsetzung der Errichtung der Bike-and-ride-Anlage sind umgehend in die Wege zu leiten; die üblichen Ausschreibungs- und Vergabegrundsätze sind einzuhalten.


Wie in der Sitzung des Gemeinderats am 15.12.2020 bereits kommuniziert, wurden durch die Erweiterung der bestehenden zweigleisigen Eisenbahnstrecke von Nürnberg nach Bamberg um zwei Gleise und Ersatz der außenliegenden Bahnsteige durch einen Mittelbahnsteig der S-Bahn-Station Bubenreuth die 40 vorhandenen Fahrradabstellplätze und ein behindertengerechter PKW-Stellplatz auf der West- und Ostseite der Bahntrasse verdrängt. Die DB AG muss diese Stellplätze wiederherstellen und hat hierzu auf der Westseite der Bahnanlagen ein entsprechendes Grundstück erworben.

 

Da unabhängig davon die Bedarfsprognosen der VGN GmbH für die S-Bahn-Station aber einen Bedarf von rund 130 Abstellplätzen für Fahrräder ergeben, möchte die Gemeinde Bubenreuth zu den von der DB AG zu errichtenden möglichst viele weitere Fahrradabstellplätze verwirklichen. Nach langen und zähen Verhandlungen mit der DB AG hat nun die Gemeinde Bubenreuth eine Möglichkeit gefunden, dieses Vorhaben zu realisieren. Hierzu ist eine Vereinbarung mit der DB AG notwendig, in der die näheren Details festgelegt und geregelt werden.

 

Ein Entwurf einer solchen Vereinbarung wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung erarbeitet und Ende November 2020 der DB AG zur Durchsicht und ggfs. Unterzeichnung zugeleitet. Daraufhin fand nochmals eine Videokonferenz mit verantwortlichen Vertretern der DB AG und der Gemeinde Bubenreuth statt und letzte Details hinsichtlich der Aufteilung der Kosten wurden verhandelt und einvernehmlich festgelegt.

 

Der von der Verwaltung auf Grundlage dieser Verhandlungen überarbeitete und vor allem bezüglich des Verteilungsschlüssels angepasste Vereinbarungstext wurde der DB AG zur Durchsicht und Freigabe zugeleitet. Am 05.02.2021 erhielt die Gemeinde von der DB AG die Mitteilung, dass der Vereinbarungsentwurf so, wie durch die Verwaltung vorgelegt, freigegeben wird. Die Eckpunkte dieser Vereinbarung mit dem Stand vom 22.12.2020 kurz zusammengefasst:

 

  • Die DB AG übernimmt die Kosten für die Errichtung von 40 Fahrradabstellplätzen.
  • Die Gesamtkosten der Maßnahme zur Errichtung von insgesamt 84 Fahrradabstellplätzen werden auf voraussichtlich 233.458,00 EUR netto geschätzt.
  • Die Bahn beteiligt sich anteilmäßig mit 115.889,00 EUR netto an den Gesamtkosten.
  • Für die Errichtung und Bereitstellung eines barrierefreien PKW-Stellplatzes westlich der Bahntrasse zahlt die DB AG eine Ablösesumme von pauschal 15.000,00 EUR an die Gemeinde.
  • Das Grundstück, auf dem die Bike-and-ride-Anlage errichtet wird, geht nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme in das Eigentum der Gemeinde Bubenreuth über.
  • Der barrierefreie PKW-Stellplatz ist und bleibt im Eigentum der Gemeinde.
  • Die Unterhaltspflicht sowohl für die Bike-and-ride-Anlage als auch für den barrierefreien PKW-Stellplatz obliegt der Gemeinde.
  • Die Baugenehmigung für die Fahrradabstellanlage gilt durch den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2009 durch das Eisenbahn-Bundesamt als erteilt.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten finalen Vereinbarungstext zu ratifizieren, um die dringend notwendigen Maßnahmen zur Errichtung der Bike-and-ride-Anlage zeitnah durchführen zu können.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass es möglich sei, die Bike-and-ride-Anlage nachzurüsten. Bei entsprechender Nachfrage der Nutzerinnen und Nutzer sowie ausreichend vorhandenen Stellplätzen könne ein Teilbereich als abschließbare Fahrradabstellanlage mit Zugangskontrolle errichtet werden.

Um den Bedarf an zugangskontrollierten Fahrradabstellplätzen festzustellen, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde melden. Dazu wird eine entsprechende Information im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen