Sitzung: 15.12.2020 Gemeinderat
(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Dipl.-Ing. Jörg Meier,
Ingenieurgesellschaft Höhnen & Partner, als Sachverständiger geladen und
erschienen.)
Für den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes in der Fassung vom 22.09.2020 erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020 die
förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung.
Der Planentwurf in der Fassung vom 22.09.2020
(bestehend aus Planurkunde, Planbegründung und separatem Umweltbericht) wurde
im oben angeführten Zeitraum im Rathaus öffentlich ausgelegt. Darauf wurde mit
ortsüblicher Bekanntmachung vom 25.9.2020 und zeitgleich auf der Homepage der
Gemeinde hingewiesen; dort wurden die Unterlagen auch elektronisch
bereitgestellt.
Die von der
Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden von der Auslegung in Kenntnis gesetzt und gemäß § 4a
Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme gebeten.
Nachfolgend unter
TOP 60.1.1. werden die im Rahmen der (regulären) Öffentlichkeits- und der
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt.