(Zu dem Tagesordnungspunkt ist Dipl.-Ing. Jörg Meier, Ingenieurgesellschaft Höhnen & Partner, als Sachverständiger geladen und erschienen.)

 

Für den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom 22.09.2020 erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung.

 

Der Planentwurf in der Fassung vom 22.09.2020 (bestehend aus Planurkunde, Planbegründung und separatem Umweltbericht) wurde im oben angeführten Zeitraum im Rathaus öffentlich ausgelegt. Darauf wurde mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 25.9.2020 und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde hingewiesen; dort wurden die Unterlagen auch elektronisch bereitgestellt.

 

Die von der Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung in Kenntnis gesetzt und gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme gebeten.

 

Nachfolgend unter TOP 60.1.1. werden die im Rahmen der (regulären) Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt.