Sitzung: 15.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss treffen innerhalb ihrer sachlichen Zuständigkeit alle Entscheidungen, auch wenn oder soweit sie nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat obliegen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss übernimmt alle sonstigen nach der Geschäftsordnung dem Gemeinderat obliegenden Aufgaben, soweit diese nicht aufgrund Gesetzes dem Gemeinderat vorbehalten sind.
- Dazu werden die für den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 GesO geltenden Wertgrenzen sowie die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe f GesO für die Vergabe von Aufträgen durch den Bauausschuss geltende Wertgrenze außer Vollzug gesetzt.
Die Abweichungen von der Geschäftsordnung nach den obigen Nrn. 1 bis 3 gelten ab dem Zeitpunkt und für den Zeitraum, in dem der Inzidenzwert gemäß § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Erlangen-Höchstadt überschritten wird zuzüglich eine Woche danach; abzustellen ist auf den Ladungstag. Wird der genannte Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen unterschritten, so werden die genannten Abweichungen außer Vollzug genommen, ohne dass es dazu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf.
Die dem Ersten Bürgermeister nach Gesetz oder/und Geschäftsordnung zustehenden Aufgaben und Befugnisse bleiben unberührt.
Auf die Sachverhaltsdarstellung zu TOP 54 in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2020 wird Bezug genommen.
In der Beratung stellen GRM Braun und GRM Meyer folgenden Änderungsantrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt.
Antrag:
Anders als in dem vorliegenden Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass bereits ab einer Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt von 100 Neuinfektionen von der Geschäftsordnung abgewichen wird, solle eine Inzidenz von 200 maßgeblich sein.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
11 |
gegen |
5 |
Stimmen |
Anschließend fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
13 |
gegen |
3 |
Stimmen |
(GRM Eger stimmt gegen diesen Antrag.)