Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

 

Einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat zum Erlass der Sanierungssatzung möchte das Gremium zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht fassen.

 

Das Gremium beauftragt die Verwaltung, eine Zusammenfassung zu erstellen, wie ein Sanierungsgebiet mit Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB unter Anwendung der Genehmigungspflichten des § 144 BauGB abgewickelt werden würde und welche Konsequenzen ein Verfahren ohne Anwendung des § 144 BauGB zur Folge hätte.

 

Weiterhin wünscht das Gremium eine Aufarbeitung der Frage, ob eine Neuordnung des Gebietes auch mit dem städtebaulichen Instrument eines städtebaulichen Entwurfs, der in einem Bebauungsplan mündet, regelbar wäre.

 

Die Anwendbarkeit der §§ 24, 25 BauGB (Allgemeines und Besonderes Vorkaufsrecht) und ihre rechtlichen Auswirkungen sollen ebenfalls erläutert werden.

 

Die Fraktionen werden parallel dazu eine Ideensammlung erarbeiten und der Verwaltung zukommen lassen.

 

Der Bauausschuss wird sodann diese Themen als Arbeitskreis diskutieren.

 

Der Vorsitzende lädt die heute anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative bereits jetzt zu dieser Sitzung des Arbeitskreises ein.

 

Das Gremium beschließt, die weitere Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 


Wortprotokoll:

 

Das Gremium wünscht eine weitere Beratung über die Anwendbarkeit des § 144 BauGB im Sanierungsgebiet. Ein Empfehlungsbeschluss zum Erlass der Sanierungssatzung wird daher zurückgestellt.

 


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen