Sitzung: 24.11.2020 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Im
Durchführungsvertrag soll geregelt werden, dass die notwendigen Stellplätze den
jeweiligen Wohnungen dauerhaft und untrennbar zugeordnet werden. Dies ist
grundbuchrechtlich zu sichern. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, dies auch
in der Teilungserklärung zu fixieren, damit auch spätere Käufer die notwendigen
Stellplätze mit der Wohnung mit erwerben müssen.
Zur Vermeidung von Bezugsfällen und bis zur eventuellen vollzogenen
Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung wird vorliegend einzelfallbezogen die
Anzahl von zwei Stellplätzen, die nun statt 60 m2 erst ab 75 m2
Wohnfläche gefordert werden, als Abweichung von der Garagen- und
Stellplatzsatzung erteilt und städtebaulich wie folgt begründet:
Zur Erfüllung des erhöhten Wohnungsbedarfs in der Gemeinde Bubenreuth
wird im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alter
Tennisplatz“ von der geltenden Garagen- und Stellplatzsatzung abgewichen, da
der Bauherr ein Mobilitätskonzept mit guter
ÖPNV-Anbindung, Carsharing für die Bewohner sowie gute Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder und E-Bikes nachweisen wird. Nachdem alle drei Bedingungen erfüllt
sind, dürfen für die Wohnanlage entsprechend weniger PKW-Stellplätze
vorgehalten werden als in der Satzung normalerweise vorgesehen sind.
Grünordnung: Das Gremium zieht
es vor, an Stelle der Baumart „Saphora Japonica“ heimische Arten aus der
Pflanzenliste zu verwenden.
Sachverhalt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alter
Tennisplatz“;
Vorbereitung eines städtebaulichen
Durchführungsvertrags gemäß § 11 BauGB durch die Verwaltung-
Stellplatzregelungen sowie Grünordnung
Am 22.09.2020
stimmte der Gemeinderat dem Bebauungskonzept der Deutschen Reihenhaus für das
Areal „Alter Tennisplatz“ zu. Die Verwaltung wurde mit der Einleitung des
Bauleitplanverfahrens beauftragt.
Zur Vorbereitung
des Bauleitplanverfahrens hat das Planungsamt einen Entwurf zur
Planungskostenübernahme gefertigt, der in erster Linie die Kostenübernahme
bezüglich der erforderlichen Fachgutachten (Baugrundgutachten,
Kampfmittelfreiheit, SaP, Immissionsgutachten und Planungskosten des
beauftragten Planungsbüros TB Markert aus Nürnberg) umfasst.
Der
Planungskostenübernahmevertrag wurde der Deutschen Reihenhaus als erster
Entwurf mit Schreiben vom 09.10.2020 übersandt. Diesbezüglich laufen derzeit
die Abstimmungsgespräche mit der Rechtsabteilung der Deutschen Reihenhaus und
der Vertrag steht kurz vor dem Abschluss.
Seit dem 16.11.2020
bis 14.12.2020 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 1 BauGB statt.
Weiterhin ist nun
ein Durchführungsvertrag im Sinne des § 11 BauGB vorzubereiten. Da es sich um
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, ist nicht nur das Vorhaben als
solches konkret schriftlich zu fixieren, sondern auch alle Fragen zur
Erschließungssicherung.
Dies umfasst auch
die Konkretisierung der Anzahl der Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen, Fragen zur
Anbindung an ein Nahwärmenetz und Erschließung, der notwendigen Stellplätze,
der Fahrradabstellplätze sowie dem Carsharing- Modell.
Nach aktuellem Rechtsstand richtet sich die Anzahl der Stellplätze
gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubenreuth nach der
Anzahl und der Größe der Wohnungen.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 28.07.2020 wurde bezüglich der
Stellplätze beim Vorhaben- und Erschließungsplan Alter Tennisplatz laut
Beschlussbuch folgendes abweichende Vorgehen vorgeschlagen:
„Zu
Nr. 2:
Bisher
sind für ca. 48 Wohneinheiten 45 bis 50 Fahrradabstellplätze vorgesehen, was im
Gremium als nicht ausreichend angesehen wird. Vielmehr sei auf die Zahl der
Zimmer abzustellen (pro Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer ein
Fahrradabstellplatz). Laut DRH wären bei einer Reduzierung der Kfz-Stellplätze
pro wegfallenden Stellplatz zusätzlich sechs Fahrradabstellplätze realisierbar.
Dazu
schlägt Bürgermeister Stumpf vor, vom Bubenreuther Stellplatzschlüssel in der Weise
abzuweichen, dass für Wohnungen mit einer Größe von bis 75 m2
(statt 60 m2) ein, darüber zwei Stellplätze geschaffen werden
müssen.“
Zu
Nr. 6:
Die
DRH realisiert Carsharing üblicherweise mit einem eigenen Vertragspartner und
exklusiv für die Bewohner und Bewohnerinnen des jeweiligen Objekts. Vorstellbar
sei aber auch eine Kooperation mit einem lokalen Anbieter.
Der
Bürgermeister schlägt vor, der DRH für das Carsharing-Konzept fünf
erforderliche Kfz-Stellplätze zu erlassen.
Das
bedeutet, dass der vorliegend reduzierte Stellplatzschlüssel erst ab 75 m2
zwei Stellplätze fordert und wegen eines Carsharing-Fahrzeugs fünf notwendige
Stellplätze erlassen werden.“
Gemäß Beschlussbuchauszug bat der
Bürgermeister die Ausschussmitglieder, seine Vorschläge (siehe oben zu
Nr. 2 und Nr. 6) in ihren Fraktionen bis 15.08.2020 abzustimmen und
ihm das Ergebnis mitzuteilen.
Vorschlag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Hallo zusammen,
hier nun unser Vorschlag
zur Reduzierung der Pkw-Stellplätze für die Dt. Reihenhaus.
Zum Hintergrund:
Damit die
Mobilitätswende gelingt, müssen heute die Weichen dafür gestellt werden mit dem
Ziel, dass sich der zukünftige Pkw-Verkehr in den nächsten 10 Jahren um 2/3 verringert.
Dies kann vorbildlich gerade mit dem geplanten Objekt gelingen, bei dem sowohl
S-Bahnhalt wie auch Bus-Haltestelle und auch Vollsortimenter/Nahversorger in
kürzester Entfernung fußläufig erreichbar sind.
Unser Vorschlag daher:
Wir wollen dem Bauherrn
ermöglichen, statt Pkw-Stellplätzen lieber mehr und damit günstigeren Wohnraum
zu schaffen. Da der Bauherr die Wohnungen selbst vermarkten will, weiß er
sicherlich sehr gut, welche Parkplatzanzahl er benötigt, um Käufer zu finden.
Möglicherweise hält er auch 90qm-Wohnungen mit einem Stellplatz für ebenso gut
vermarktbar wie auch kleine Wohneinheiten ohne Stellplätze.
Deshalb wollen wir den
Punkt 1.3 der Stellplatzsatzung streichen und ersetzen durch:
*************************************************
Es ist je Wohnraum ein
überdachter Fahrradabstellplatz zu errichten, wobei die Dachfläche entweder
begrünt wird oder an eine Zisterne mit entsprechender Nutzung anzuschließen
ist.
*************************************************
Das Angebot des
Bauherrn von CarSharing-Autos und die Installation von Ladesäulen begrüßen wir.
Wer sich die aktuelle
Brisanz in Sachen Klimawandel vergegenwärtigen möchte, dem empfehle ich den
halbstündigen Vortrag von Prof. Miosga (Professor für Stadt- und
Regionalentwicklung Universität Bayreuth) vom 23. Juli 2020 im Erlanger
Stadtrat:
(zum Thema Mobilität ab
Minute 20:55 - 22:05:
https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1745/3855_read-37542/)
Viele Grüße
Ele
Die
von der Deutschen Reihenhaus geplante Anzahl an Fahrradabstellplätzen ist der
als Anlage beigefügten Begründung zum Plan zu entnehmen.
Hinweise des Planungsamts:
1. Reduzierter Kfz-Stellplatzschlüssel:
Die Deutsche Reihenhaus geht derzeit von 40 Wohnungen aus. Eine
Übersicht, wie groß die einzelnen Wohnungen sein werden, insbesondere für wie
viele Wohnungen bis 75 m2 eine Abweichung von der Garagen- und
Stellplatzsatzung umgesetzt werden soll, wurde noch nicht vorgelegt. Das
Planungsamt hat die Deutsche Reihenhaus gebeten, dies nach Möglichkeit bis zur
Sitzung des Bauausschusses noch nachzureichen. Für wie viele Wohnungen bis 75 m2
der reduzierte Stellplatzschlüssel von einem statt zwei Stellplätzen gelten
wird, ist derzeit noch unklar.
Die angedachte Abweichung von der bisherigen
Stellplatzsatzung, wonach statt bei Wohnungen über 60 m2 Wohnfläche
erst ab 75 m2 zwei Stellplätze als notwendige Stellplätze
nachgewiesen werden müssen, sollte im Bebauungsplan städtebaulich noch
gesondert mit dem Vorliegen eines Mobilitätskonzepts begründet werden.
Für den Durchführungsvertrag relevant wäre
nun die Frage, welche Wohnungen genau in den Genuss der durch das zur Verfügung
gestellte Carsharing -Fahrzeug resultierenden Stellplatzersparnis von fünf
notwendigen Stellplätzen kommen werden. Nach welchen Kriterien werden diese
Wohnungen vom Bauträger vermarktet? Wie geht man mit den Käufern um, die aber
tatsächlich zwei oder sogar mehr Kfz, Motorräder, Anhänger und Ähnliches haben?
Zur Stellplatzfrage stellt GRM C. Dirsch folgenden Antrag, über den der Vorsitzende
abstimmen lässt:
Antrag:
Es soll im Bebauungsplan festgesetzt werden,
dass die Errichtung von Stellplätzen überhaupt nicht vorgeschrieben ist,
sondern dem Markt und damit der Entscheidung des Bauträgers überlassen sein
soll.
Anwesend: |
6 |
/ mit |
1 |
gegen |
5 |
Stimmen |
2.
Fahrradstellplätze:
Laut der
aktuellen Begründung sind in Abhängigkeit von den realisierten Wohnungsgrößen
sind überdachte Fahrradstellplätze nachzuweisen. Für Wohnungen mit bis zu 75 m²
Wohnfläche ist mindestens ein überdachter Fahrradstellplatz, für Wohnungen mit
mehr als 75 m² Wohnfläche sind mindestens zwei überdachte
Fahrradstellplätze nachzuweisen.
Zur Frage, wie viele Fahrradabstellplätze pro
Wohneinheit vorzusehen sind, stellt GRM
C. Dirsch folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:
Antrag:
Es soll im Bebauungsplan festgesetzt werden,
dass pro Wohnraum ein überdachter Fahrradabstellplatz errichtet werden muss.
Anwesend: |
6 |
/ mit |
2 |
gegen |
4 |
Stimmen |
3. Carsharing
Schlüssel:
Das Mobilitätskonzept des Bauträgers sollte
noch konkretisiert werden. Momentan wird auf dem Areal ein Carsharing-Fahrzeug
zur Verfügung gestellte und löst damit fünf notwendige Stellplätze ab. Das
Carsharing-Angebot sollte zur Erhöhung der Akzeptanz umfassend und einfach
nutzbar sein, ausführliche Informationen über die Angebote für die Bewohner zur
Verfügung stellen und ein Mobilitätsmanagement sollte organisiert sein.
Offen bleiben folgende Fragen:
·
Wie
soll damit umgegangen werden, wenn die späteren Bewohner nicht später doch bei Drei-Zimmer-Wohnungen
über zwei Kfz verfügen und dann in den umliegenden Wohnstraßen parken?
·
Wie
soll geregelt werden, dass die zukünftigen Bewohner stets nur ein Kfz besitzen und
sich an das Mobilitätskonzept des Bauträgers halten? Bei einem späteren
Weiterverkauf der Eigentumswohnungen an neue Eigentümer ist dann nicht mehr
sichergestellt, dass diese neuen Bewohner dann auch nur einen Stellplatz pro Drei-Zimmer-Wohnung
haben. Wenn auf dem Gelände dann nur die reduzierte Stellplatzzahl vorhanden
ist, besteht die Gefahr, dass dann doch in den umliegenden Wohnstraßen geparkt
wird.
Zur Problematik, wie die wegen des
Car-Sharing-Fahrzeugs entfallenden Kfz-Stellplätze bestimmten Wohnungen
zugeordnet werden können, formuliert der Vorsitzende
folgenden Antrag, über den er abstimmen lässt.
Antrag:
Wegen des angebotenen einen
Car-Sharing-Fahrzeugs erfolgt keine weitergehende Reduzierung des
Stellplatz-Schlüssels, also nicht hinausgehend über die Anhebung der Grenze,
dass zwei Stellplätze erst ab einer Wohnungsgröße von 75 m2
statt 60 m2 erforderlich sind. Das eine Car-Sharing-Fahrzeug
und sein Stellplatz sind zusätzlich vorzuhalten („on top“).
Anwesend: |
6 |
/ mit |
6 |
gegen |
0 |
Stimmen |
4. Zuordnung der
Stellplätze:
Da die Wohnungen vom Bauträger frei an Privatpersonen veräußert werden
und diese Wohnungen später wiederum erneut weiter veräußert werden können,
empfiehlt es sich, die im Sinne der späteren Baugenehmigung notwendigen
Stellplätze den einzelnen Wohnungen konkret zuzuordnen und dauerhaft dinglich (grundbuchrechtlich)
zu sichern.
Sonst bestünde die Gefahr, dass die notwendigen Stellplätze von den
künftigen Eigentümern zum Teil nicht miterworben werden, auf dem freien Markt
an Externe vermietet oder weiterverkauft werden. Als Konsequenz hätten einige
Bewohner unter Umständen drei Parkplätze und manche Eigentümer keine Parkplätze
zur Verfügung.
Die Bewohner mit dann eventuell zu wenig Stellplätzen würden ihre
Fahrzeuge vermutlich in den angrenzenden Wohnstraßen parken. Dies könnte die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und auch die Schulwegsicherheit
beeinträchtigen.
Grünordnung:
Das
Planungsbüro Markert sieht im Bebauungsplan bei der Grünordnung unter anderem
Japanische Pagodenbäume vor. Sophora
japonica wird unter vielen deutschen Namen geführt (Pagodenbaum, Sophore oder
Perlschnurbaum.)
Siehe
Begründung Ziffer A.8.8.2 Artenlisten
Artenliste
Stellplätze Bäume für die Verkehrsfläche (Parkplätze)
Acer
campestre „Elsrijk”
Feldahorn
Sorte “Elsrijk”
Robinia
pseudoacacia „Unifoliola“ Robinie
Sophora japonica
Schnurbaum
Tilia
cordata ‘Greenspire‘ Stadtlinde
Artenliste
Grünflächen Bäume (Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt;
Stammumfang: 18-20 cm)
Acer
platanoides Spitzahorn
Acer
pseudoplatanus Bergahorn
Alnus
glutinosa Schwarzerle
Betula
pendula Weiß-Birke Populus x canescens Grau-Pappel
Populus
nigra Schwarz-Pappel Populus tremula Zitter-Pappel
Tilia
cordata Winterlinde
Dieser exotische Pagodenbaum sowie die Robinie sind gut geeignet
für einen Trockenstandort und attraktiv für Bienen, aber durchaus giftig:
Zitat aus https://www.klimawandelgehoelze.de/klimawandelgeh%C3%B6lze/schnurbaum/
„Die Früchte sind sauer und ungenießbar. Sie
sind sogar giftig und dürfen nicht verzehrt werden. Sie enthalten wohl auch halluzinogene
Inhaltsstoffe und wurden nach einigen Aussagen im Alten China als Opiumersatz
eingesetzt. Es ist allgemein zu sagen, dass der Schnurbaum, wie die Robinie
auch in allen Pflanzenteilen stark giftig ist. Rinde, Samen und Blätter dürfen
nicht verzehrt werden.
Wer Pferde oder andere Nutztiere hat, der
sollte ebenfalls nicht auf diesen Baum zurückgreifen, denn die genannten
Pflanzenteile sind auch für das Nutzvieh giftig.“ Zitat Ende
Angesichts
der Tatsache, dass das Gelände von Familien mit Kindern bewohnt werden wird und
auch auf Grund der Großkronigkeit (Abstand zur Bahnlinie), ist diese
Festsetzung im Bebauungsplan nicht ganz unproblematisch. Seitens des Gremiums
wäre zu entscheiden, ob bewusst diese exotische Baumart auf dem Gemeindegebiet
von Bubenreuth gewünscht wird oder ob man sich nicht doch für heimische Sorten
entscheidet. Die vorgeschlagene Artenliste lässt durchaus Spielraum bezüglich
heimischer Arten.
Ohne
weitere Abstimmung
ist sich das Gremium einig, dass – auch im Interesse der Förderung der
heimischen Fauna – festgesetzt werden soll, dass nur autochthone Gehölze
gepflanzt werden dürfen.
Anwesend: |
6 |
/ mit |
6 |
gegen |
0 |
Stimmen |