Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Gremium billigt die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Bubenreuth-Süd. Die Vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass im Untersuchungsgebiet ein Bedarf an Neuordnung und somit ein Sanierungsbedarf besteht. Für die von der Sanierung unmittelbar Betroffenen werden sich in ihren persönlichen Lebensumständen, im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich keine nachteiligen Auswirkungen ergeben.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Planungsbüro Meyer-Schwab-Heckelsmüller hat die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen Bubenreuth Süd zusammengefasst:

 

8. Empfehlung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Bubenreuth-Süd

 

8.1 Anlass bzw. Begründung für die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm

 

Bubenreuth konnte sich aufgrund der besonderen topographischen, infrastrukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Entwicklungsrestriktionen durch die siedlungsnahen Verkehrsstränge von Autobahn und Bahn sowie Strukturwandel im Instrumentenbauergewerbe) Jahrzehntelang nur sehr eingeschränkt entwickeln. Gleichzeitig besteht mittlerweile sanierungsrelevanter Handlungsbedarf sowohl im Altort, als auch in den randlichen Gewerbearealen der Geigenbauersiedlung und um den Eichenplatz (wegbrechende Gastronomie und Nachversorgung, fehlender Versammlungsraum, Strukturwandel).

 

Darüber hinaus ist der ruhende Verkehr im südlichen Ortsgebiet ein besonderes Problem. Auf diese Entwicklungen reagierte die Gemeinde Bubenreuth (die auch eine bereits existierende Ortsentwicklungsgruppe der Energiewende Bubenreuth integrierte) im Zusammenarbeit mit der Initiative Energiewende Bubenreuth und regte damit im Zeitraum 2013 – 2017 und darüber hinaus den Bubenreuth 4.o-ISEK-Prozess an, der zunächst über das Förderprogramm „Zuschüsse des Landes für städtebauliche Planungen und Forschungen“ gefördert wurde. Im Rahmen dieses mehrjährigen Prozesses wurden durch ein Fachbüro unter Einbindung der Akteure vor Ort sowie der Technischen Hochschule Nürnberg Zielvorstellungen und potentiellen Möglichkeiten erarbeitet, die im Anschluss daran durch den Gemeinderat gewichtet und priorisiert wurden. Das B 4.o-ISEK-Konzept bildet damit seit Ende 2017 den Rahmen für die weitere Ortsentwicklung. Schwerpunkte sind neben den Entwicklungsgebieten Posteläcker (v.a. für Wohnen) und Hoffeld (für Gewerbe) sowie mittlerweile Bruckwiesen II (Park & Ride und Gewerbe) v.a. auch die beiden Siedlungskerne Altort und Geigenbauersiedlung, deren Revitalisierung ansteht. Insgesamt stehen in der ca. 4.700 Einwohner großen und in direkter Nachbarschaft von Erlangen situierten Gemeinde überdurchschnittlich viele Entwicklungsaufgaben an, die eine Gemeinde dieser Größenordnung nur durch Bündelung aller Kräfte und mithilfe externer Fördergeber schultern können wird. Innerhalb dieses „selbstauferlegten“ Entwicklungsprozesses wurden bisher im hohen Maße Akteure bzw. Bürger beteiligt sowie endogene Potentiale freigesetzt. Der damit durch viele Akteure und durch Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung getragene Prozess, der im Aufbau eines „Soziokulturellen Zentrums mit Bürgerhaus, Bücherei und Museum für Ortsgeschichte, Instrumentenbautradition und Integration“ (kurz H7) im Altort gipfeln soll, rechtfertigt auch für das zur förmlichen Festlegung vorgeschlagene Sanierungsgebiet „Bubenreuth-Süd“ u. E. die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm bzw. in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“.

 

Das Sanierungsgebiet ist gem. § 142 BauGB eindeutig und zweckmäßig abzugrenzen. Die Abgrenzung ist so zu wählen, dass die Sanierung erkennbar in einem überschaubaren Zeitrahmen umsetzbar ist. Ein Zeitraum bis zu 15 Jahren entspricht dem Gebot einer zügigen Durchführung. Insgesamt können Grundstücke einbezogen werden, bei denen zwar nicht selbst städtebauliche Missstände bestehen, die jedoch in deren unmittelbarem Einflussbereich liegen. Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Bubenreuth-Süd“ wird wie in Abb. 49 gekennzeichnet begrenzt.

 

Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist nicht identisch mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebiets. Wie unter Punkt 1 geschildert, führten die Ergebnisse der ersten Bewertungsrundgänge im ursprünglich durch die Gemeinde großzügig abgegrenzten Untersuchungsgebiet dazu, ein deutlich reduziertes Sanierungs- bzw. Maßnahmenverdachtsgebiet weiter vertieft zu untersuchen. Die Ergebnisse der vertieften Untersuchung zeigen auf, dass sowohl im überwiegenden Teil der Geigenbauersiedlung (TG 1) als auch in den direkt angrenzenden untersuchten Bereichen (TG. 2, 3, 4a, 4b) keine ausreichenden Substanz- und Funktionsschwächen feststellbar sind, die eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet rechtfertigen. Anders sieht dies bei den „altgewerblichen“ Grundstücken entlang der Bahn am Rande der Geigenbauersiedlung und im „Umfeld des Eichenplatzes“ aus. Beide Bereiche „stammen“ aus der Zeit der Errichtung der Geigenbauersiedlung, weisen jedoch aufgrund des Strukturwandels u.a. im Musikinstrumentenbau städtebauliche Defizite bzw. Missstände auf. Aus diesem Grunde wird empfohlen, das Sanierungsgebiet förmlich festzulegen, wie dies im Lageplan dargestellt ist. Das mögliche Sanierungsgebiet ist ca. 2,9 ha groß. Abgrenzungsvorschlag für das Sanierungsgebiet „Gewerbeachse entlang der Bahn / Bubenreuth-Süd“

 

Die Endfassung des Bericht VU Bubenreuth Süd ist der Anlage zu entnehmen.

 

 


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen