Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth lehnt die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarkraftwerk Bräuningshof“ mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langensendelbach nicht ab, wenn die folgenden Einwände, Bedenken und Anregungen Berücksichtigung finden:

 

Mit einem Blendgutachten ist nachzuweisen, dass die Bebauung am Ortsrand von Bubenreuth sowie der Straßenverkehr im optischen Einwirkbereich der Anlage durch Spiegelungen nicht beeinträchtigt werden. Sofern Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, sind sie zu minimieren.

 

Da sich die Anlage an von Erholungsuchenden stark frequentierten Wegen befindet, soll sie im Süden und Westen mit einer als Blend- und Sichtschutz dienenden, mindestens drei Meter hohen Einfriedung versehen werden, die aus Hecken und Sträuchern bzw. mittels eines begrünten Walls gebildet wird. Die Anlage ist an ihrer auf die Wohnbebauung in Bubenreuth ausgerichteten Südseite auch mit einem deutlich breiter als bisher vorgesehenen Geländestreifen einzugrünen.

 

Die Trafo-Anlagen sollen auf der Nordseite der PV-Anlage installiert werden, um die Lärmemissionen auf die benachbarte Wohnbebauung in Bubenreuth möglichst gering zu halten.


Die Gemeinde Langensendelbach errichtet auf zwei Teilflächen eine Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage, direkt angrenzend an die Flur von Bubenreuth.

 

Dazu hat der Gemeinderat von Langensendelbach in seiner Sitzung vom 12.10.2020 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark Langensendelbach“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich von Langensendelbach und umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1532, 1533, 1535, 1572, 1574, 1575, 1576, 1577, 1578, 1579, 1580 und 1611 sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 1253/2 und 1581/2 (landwirtschaftliche Flurwege), jeweils Gemarkung Langensendelbach. Der Flächenumfang beträgt 9,46 ha. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan ersichtlich, der dieser Niederschrift an Anlage angefügt ist.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photo­voltaik­anlage innerhalb eines nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Gemeinde Bubenreuth im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung hat und Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen vorbringen kann.

 

Nach ausführlicher Erörterung werden die von den Gemeinderatsmitgliedern geäußerten Wünsche und Vorstellungen wie folgt beschlossen:

 


Anwesend:

17

/ mit

16

gegen

1

Stimme