Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ vom 15.10.2020 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert die im Dezember 2017 bzw. Januar 2018 geborenen Kinder für das gesamte Kindergartenjahr 2020/2021 mit dem Gewichtungsfaktor 2,0.

 

 


Besucht ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Kindergarten, steht diesem dafür eine Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gesetzlich zu. Der Gewichtungsfaktor reduziert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch auf den Regelfaktor 1,0, sobald das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.

 

Es bleibt den Gemeinden jedoch unbenommen, die Förderung mit dem Faktor 2,0 über das gesamte Kindergartenjahr und somit über das vollendete dritte Lebensjahr des Kindes hinaus beizubehalten. Auf entsprechende Anträge der Kindergartenträger hin hat die Gemeinde diese freiwillige Förderung nach folgenden Maßgaben gewährt:

 

Bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 wurden alle in einen Kindergarten als noch nicht Dreijährige aufgenommenen Kinder – die also erst im weiteren Verlauf des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollendet haben – für das gesamte Kindergartenjahr mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 wird nur noch für Kinder, die ab 30.11. ihr drittes Lebensjahr vollenden, diese freiwillige Förderung gewährt.

 

Die katholische Kirchenstiftung „Maria Heimsuchung“ hat nun mit Schreiben vom 15.10.2020 die freiwillige Förderung im Kindergartenjahr 2020/2021 für zwei Kinder beantragt, die das dritte Lebensjahr im Dezember 2020 bzw. im Januar 2021 vollenden werden.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen