Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den von der Verwaltung für die Gemeinde Bubenreuth erstellten Entwurf der „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung“ (Stand vom 28.10.2020) mit den darin enthaltenen Maßnahmen. Diese sind mit dem jeweiligen Mittelbedarf in den Haushalt 2021 sowie in das Investitionsprogramm und den Finanzplan für den weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2024 aufzunehmen.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Regierung von Mittelfranken auf der Grundlage dieses Entwurfs den Mittelbedarf für die dargestellten Maßnahmen mitzuteilen. Die endgültige Bedarfsmitteilung darf von dem vorliegenden Entwurf abweichen, soweit dies zur Optimierung der Förderung erforderlich ist und bei der Aufstellung des Haushalts 2021 noch berücksichtigt werden kann.

 


Die Gemeinde Bubenreuth wurde mit der Maßnahme „Ortskern“ im Jahre 2016 erstmalig in die Städtebauförderung aufgenommen. Nach einer Umstrukturierung der Förderprogramme wurde die Maßnahme ab 2020 aus dem ursprünglichen Programm „Soziale Stadt“ in das Programm „Aktive Zentren“ überführt.

 

Um den Fördergebern Bund und Land Orientierung zur Mittelbereitstellung zu geben, muss die Gemeinde jährlich ihren voraussichtlichen Bedarf für das jeweils kommende Jahr und die weiteren Jahre im Finanzplanungszeitraum der Regierung von Mittelfranken mitteilen.

 

Nunmehr ist bei der Regierung von Mittelfranken der Mittelbedarf der Gemeinde Bubenreuth für das Programmjahr 2021 mit Prognose für die Jahre bis einschließlich 2024 anzumelden (Anlage). Die Bedarfsmitteilung ist mit der Regierung von Mittelfranken vorbesprochen. Neue Maßnahmen wurden nicht aufgenommen.

 

Die Bedarfsmitteilung ist noch kein Zuwendungsantrag. Sie dient der Regierung von Mittelfranken als Bewilligungsstelle der Fördergeber vielmehr lediglich dazu, sich selber mit den voraussichtlich erforderlich werdenden Mitteln bei Bund und Land einzudecken. Mit der Bedarfsmitteilung trifft die Gemeinde daher weder eine Entscheidung noch greift sie ihr vor, ob und gegebenenfalls in welchem finanziellen Umfang die einzelnen darin enthaltenen Maßnahmen künftig tatsächlich durchgeführt werden.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

17

/ mit

16

gegen

1

Stimme