Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von
der von der Verwaltung erstellten Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Bubenreuth
Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss, sie zu prüfen.
Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2019 wurde gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) vollständig erstellt und mit einem Rechenschaftsbericht erläutert. Sie wird nach Art. 102 Abs. 2 GO dem Gemeinderat vorgelegt.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |