Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die im Rechnungsjahr 2014 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2014 wird in der Fassung vom 05.03.2015 festgestellt.

 

 


Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der der örtlichen Prüfung alsbald fest.

 

Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2014 in fünf Sitzungen vom 02.05.2017 bis 18.07.2017 geprüft. Die daraus resultierende Niederschrift wurde der Verwaltung am 08.01.2019 zugeleitet. Die Verwaltung hat sich zu den im beigefügten Prüfungsbericht beschriebenen Feststellungen mit Schreiben vom 13.01.2020 ge­genüber dem Ausschuss geäußert und ihre Sicht der Dinge dargestellt sowie künftige Beachtung zugesichert. Mit Schreiben vom 08.07.2020 wurde der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

 

Nachdem der Bericht zur Rechnungsprüfung 2014 keine Unstimmigkeiten aufzeigt, die das Abschlussbild unmittelbar berühren oder die nach Art. 102 Abs. 3 GO noch einer weiteren Aufklärung bedürften, ist nunmehr über die Feststellung zu beschließen.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen