Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Vorarbeiten der Verwaltung zur Erneuerung der beiden Kinderspielplätze in der Bussardstraße und in der Heppenheimer Straße. Dem Ersten Bürgermeister wird die Befugnis erteilt die entsprechenden Aufträge hierzu an geeignete Fachfirmen zu erteilen, auch wenn die Auftragssumme pro Spielplatz die laut GeschO des Gemeinderats von Bubenreuth legitimierte Summe von 20.000,00 EUR überschritten wird. Beide Spielplätze müssen allerdings adäquat ausgestattet werden, die Kosten für einen einzelnen Spielplatz dürfen 50.000,00 EUR nicht überschreiten und insgesamt darf die im Haushalt vorgesehene Summe von 70.000,00 EUR für beide Spielplätze nicht überschritten werden.

 


Der Gemeinderat hat beschlossen, für das laufende Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 70.000,00 EUR zur Kompletterneuerung der beiden Kinderspielplätze in der Bussardstraße und in der Heppenheimer Straße bereit zu stellen.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern von entsprechenden Fachfirmen Planungen bzw. Angebote zur Realisierung erstellen lassen. Die Bandbreite dieser Angebote ist sowohl vom Preisgefüge, aber auch abhängig vom verwendeten Material und den angebotenen Spielideen her, relativ breit. Auch sind die beiden Spielplätze unterschiedlich groß und so liegen Angebotspreise von rund 22.000,00 EUR bis 38.000,00 EUR für jeweils einen Spielplatz vor. Die Preise enthalten sowohl Anlieferung als auch Fertigmontage.

 

Wegen der ganz unterschiedlichen Geräte, des Materials etc. können die Angebote naturgemäß nicht 1:1 miteinander verglichen werden, entsprechen aber den Anforderungen der zukünftigen Nutzer und der Verwaltung. Auch müssen die zur Beauftragung vorgesehenen Angebote durch die Verwaltung noch modifiziert und angepasst werden, damit einerseits den Wünschen und Vorstellung der Beteiligten, andererseits aber auch den zur Verfügung stehenden Mitteln gerecht werden kann.

 

Es wird daher vorgeschlagen, nachdem ja die grundsätzliche Frage der Erneuerung der beiden Spielplätze schon positiv beantwortet wurde (Haushaltsmittel), andererseits aber die Gestaltungs-/Ausstattungsfrage noch im Detail festgelegt werden muss, dem Ersten Bürgermeister die Befugnis zum Abschluss der notwendigen Aufträge zu erteilen, auch wenn dadurch die Grenze von 20.000,00 EUR überschritten wird.

 

Im Laufe der Gespräche mit Kindern und Eltern wegen der Gestaltung und Ausstattung der beiden oben genannten Spielplätze wurde des Öfteren auch der Wunsch geäußert, den Spielplatz im Meisenweg mit einem Wasserspielgerät auszustatten. Da einerseits die im Vermögenshaushalt bereitgestellten Mittel nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen, andererseits auch im Verwaltungshaushalt für 2020 noch genügend Reste vorhanden sind, ist von Seiten der Verwaltung beabsichtigt, diesen Vorschlag aufzugreifen und umzusetzen. Da die Umsetzung unter 20.000,00 EUR liegen wird, kann der Bürgermeister die Vergabe in eigener Zuständigkeit erledigen, ein Beschluss hierzu ist nicht notwendig. Die Bekanntgabe dient lediglich der Information des Bauausschusses.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Bauausschuss folgenden


Anwesend:

6

/ mit

5

gegen

1

Stimmen