Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Dachgeschosses im Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/392, Am Sandberg 19, kann momentan so noch nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Gem. dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Südhang“ sind bei der vorgeschriebenen Bauweise E+U lediglich Flachdächer oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 25-30° zulässig.

 

Abgesehen von der etwas unruhig wirkenden Dachlandschaft steht zu befürchten, dass durch die vorgesehene Bauweise sowohl die erlaubte Geschossanzahl und damit einhergehend auch die vorgesehene Bauweise, als auch die max. mögliche GFZ überschritten werden.

 

Um eine abschließende Aussage treffen zu können, sind dem Bauausschuss ggfs. weitere und umfangreichere Unterlagen vorzulegen, die die o.g. Bedenken ausräumen können.


Sachverhalt:

 

Der Bauherr möchte im bestehenden Anwesen statt des flach geneigten Satteldaches ein zusätzliches Pultdach errichten. Es würde so eine Dachlandschaft mit verschiedenen Dachformen entstehen.

 

Gem. dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Südhang“ sind bei der vorgeschriebenen Bauweise E+U lediglich Flachdächer oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 25-30° zulässig.

 

Abgesehen von der etwas unruhig wirkenden Dachlandschaft steht zu befürchten, dass durch die vorgesehene Bauweise sowohl die erlaubte Geschossanzahl und damit einhergehend auch die Bauweise, als auch die max. mögliche GFZ überschritten werden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen