Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 WE und TG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/415, Waldstraße 35, wird erteilt. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung müssen eingehalten werden.

 


Sachverhalt:

 

Das vorgesehene Bauvorhaben soll in einem Gebiet errichtet werden, für das kein Bebauungsplan aufgestellt ist. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Eine mögliche Bebauung hat sich an den Vorgaben des § 34 BauGB zu orientieren (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

 

Das 944 m² große Baugrundstück war mit einem Zweifamilienhaus, Baujahr Anfang der 60er Jahre, bebaut. Dieses alte Bestandsgebäude wurde bereits abgebrochen und stattdessen soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage errichtet werden.

 

Ein entsprechender Bebauungsvorschlag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 12.11.2020 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals zwar grundsätzlich in Aussicht gestellt, wegen des Wegfalls von öffentlichen KFZ-Stellplätzen entlang der Waldstraße aber die Errichtung von öffentlichen Stellplätzen auf dem Baugrundstück als Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen gefordert.

 

Nach eingehender Diskussion akzeptieren die Bauausschussmitglieder die Tatsache, dass die Forderung zur Errichtung öffentlicher Stellplätze auf Privatgrund im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens rechtlich nicht möglich ist. Mit dem anwesenden Bauantragsteller wird aber mündlich vereinbart, dass trotzdem – wie in den Bauantragsunterlagen bereits dargestellt – solche Stellplätze errichtet werden. Die genaueren Modalitäten hierzu werden einvernehmlich zwischen dem Bauherrn und dem Ersten Bürgermeister außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt. Der Bauherr zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.


Anwesend:

6

/ mit

5

gegen

1

Stimmen