Beschluss:

 

Der Gemeinderat behandelt die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem der Niederschrift als Anlage beigefügten „Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB“ (Stand 22.06.2020).

 

In den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung werden folgende Textpassagen bzw. Formulierungen hinzugefügt oder geändert:

 

-       In der Abwägung zum Klimaschutz (Äußerung des Klimaschutzbeauftragten des Landratsamt Erlangen-Höchstadt) wird ergänzt, dass die Gemeinde beabsichtigt, in städtebaulichen Verträgen mit dem Vorhabenträger für die Gewerbefläche noch weitergehend über Energiesparkonzepte und klimaschonende Baurealisierung zu verhandeln.

 

-       Der Abwägungstext zu dem Vorbringen der Autobahndirektion Nordbayern wird dahingehend ergänzt, dass nach einem umfangreichen E-Mail-Schriftverkehr der Verwaltung und einem Telefongespräch des Bürgermeisters mit der Autobahndirektion festgestellt wurde, dass den Einwendungen der Autobahndirektion ein Irrtum über die Funktionsweise des Bubenreuther Hochwasserschutz-System zugrunde liegt. Die Irritationen konnten von den Beteiligten ausgeräumt werden.

 

-       Auf den Hinweis des Landratsamtes hin wurde die zeichnerische Festsetzung zur maximalen Gebäudehöhe des Parkhauses mit 289 Metern ü.NN überprüft; die Angabe ist korrekt und wird deshalb im Planteil beibehalten.

 

(Mit diesen Änderungen erhält der Bericht den Stand vom 30.06.2020.)


Zu dem Tagesordnungspunkt sind Herr Frank Schönfelder und Frau Miriam Reichelt von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, als Sachverständige geladen und erschienen.

 

In der Sitzung des Ferienausschusses vom 21.4.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Bruckwiesen II“ (Planteil mit zeichnerischen Festsetzungen und Textliche Festsetzungen) beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Bruckwiesen II“ mit Begründung war in der Zeit vom 4.5. bis 12.6. im Rathaus zu jedermanns Einsicht ausgelegen, worauf mit Bekanntmachung vom 23. April 2020 und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde hingewiesen worden war; dort wurden die Unterlagen auch elektronisch bereitgestellt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind dem beigefügten Bericht der Planungsgruppe Strunz vom 22.6.2020 zu entnehmen, der auch Vorschläge zu deren Behandlung unterbreitet.

 

Die Gemeinderatsmitglieder können Fragen zu den Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen an die Planungsgruppe Strunz sowie die Verwaltung der Gemeinde richten. Auf ein komplettes Verlesen der Stellungnahmen und der Abwägungen wird deshalb verzichtet.

 

Von Gemeinderatsmitgliedern wird die Thematik Parkhaus aufgegriffen. Die Fragestellung, ob ein Ausbau des Parkhauses in Richtung Fahrradkellergeschoss mit den derzeitigen Festsetzungen im Bebauungsplan möglich ist, wird in den Raum gestellt. Die Planungsgruppe Strunz stellt dar, dass eine solche Möglichkeit mit den jetzigen Festsetzungen im Bebauungsplan ausdrücklich besteht, die die untere Ebene des Parkhauses die Höhe des vorbeiführenden Radweges aufnimmt.

 

Die Kritik aus dem Gemeinderat, dass das P+R-Parkhauses in der Begründung des Bebauungsplanes als „ökologisch wertvolle Maßnahme und klimafreundliche Ergänzung der Gemeinde Bubenreuth“ beschrieben wird, erwidern die Planungsgruppe Strunz und die Verwaltung mit dem Hinweis, dass die Begründung zum Bebauungsplan keine rechtliche Verbindlichkeit besitze. Vielmehr solle sie erläuternd und ergänzend die städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplanes darstellen und verständlich machen.

 

In den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung sollen die im Beschlusstext wiedergegebenen Textpassagen bzw. Formulierungen hinzugefügt oder geändert werden:

 

In der darauffolgenden En-bloc-Abstimmung zur Behandlung der Stellungnahmen fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen