Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist der Entwurf des Bebauungsplans wie folgt zu ändern:

 

1.    Zu der im südwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans zeichnerisch festgesetzten Baulinie wird ergänzend textlich festgesetzt, dass vor der Außenwand, für die diese Baulinie gilt, die von Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO vorgeschriebene Tiefe der Abstandsfläche gemäß der Rechtsfolge des Art. 6 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 1 BayBO nicht eingehalten zu werden braucht, und dass diese Rechtsfolge uneingeschränkt gelten soll und sie keine Einschränkung erfährt, wie es gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 BayBO möglich wäre („es sei denn …“). Die im Bebauungsplan (bisheriger Entwurf) festgesetzte zulässige maximale Gebäudehöhe (286,00 mNN) darf demnach vollständig ausgeschöpft werden.

2.    Die Festsetzung zum Immissionsschutz Nr. 5 wird dahingehend konkretisiert, dass das zu erzielende Schalldämmmaß eine Wandkonstruktion in geschlossener Ausführung erfordert.

3.    Die Festsetzung B 1 zur farblichen Gestaltung der Fassaden entfällt ersatzlos.

4.    Die Festsetzung B 4, wonach eine Versiegelung von Flächen auf das unabdingbare Maß zu beschränken ist, wird dahingehend konkretisiert, dass nur Verkehrsflächen (Erschließungsstraße), Zufahrten zu den Kraftfahrzeug-Stellplätzen und Hauptzuwegungen zu den Gebäuden wasserundurchlässige Beläge erhalten dürfen, andere Wegeflächen und die Kfz-Stellplätze jedoch mit versickerungsfähigen Oberflächen herzustellen sind.

 

Die Grundzüge der Planung werden von den Änderungen 1 bis 4 nicht berührt.

 

Weitere Änderungen sind rein redaktioneller Art, wie beispielsweise nunmehr die Bezugnahme auf den Katalog der im Gewerbegebiet allgemein zulässigen Nutzungen des § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung anstelle der bisherigen Aufzählung unter Nr. A 1 der Textlichen Festsetzungen.

 

Mit den Änderungen erhält der Entwurf des Bebauungsplans den Stand vom 30.06.2020.


Der Sachverhalt ist dem Beschlusstext zu entnehmen.

 

Die Änderungen betreffen den in der Sitzung des Ferienausschusses am 21.04.2020 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen