Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/28, Am Sandberg 23, wird erteilt.

 

Es werden Befreiungen von folgenden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ gewährt:

 

  • Bauweise E+U Flachdach oder Satteldach in E+1+U Flachdach.

 

Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind einzuhalten und demgemäß 2 Stellplätze für das Bauvorhaben vorzusehen.


Sachverhalt:

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5/3 „Südhang“ – die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden nicht eingehalten.

 

Zur Realisierung des Bauvorhabens werden Befreiungen von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:

 

  • Bauweise E+U Flachdach oder Satteldach in E+1+U Flachdach

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.09.2015 bereits mit einem Bebauungsvorschlag für dieses Grundstück befasst. In dem Beschluss wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, falls der noch einzureichende Bauantrag nicht wesentlich von der damals vorgestellten Variante mit Flachdach oder Satteldach abweichen würde. Im Großen und Ganzen entspricht der jetzt eingereichte Bauantrag diesem Bebauungsvorschlag.

 

Nach Meinung der Verwaltung fügt sich das geplante Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die im Bebauungsplan festgesetzten Höchstwerte für die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) werden nicht überschritten. Trotz des zusätzlich geplanten Vollgeschosses wird die max. zulässige Traufhöhe von 3,50 m ebenfalls nicht überschritten. Eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke kann nicht erkannt werden und die Grundzüge der Planung werden durch die Abweichungen ebenfalls nicht berührt. Dem Bauvorhaben sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gewährt werden.


Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen