Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Diskussion kommt der Bauausschuss zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Einleitung des Bauleitplanverfahrens „Alter Tennisplatz“ befürwortend an den Gemeinderat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden soll. Die vorgelegten Bebauungsplankonzepte sind davor vom Antragstellerwie folgt zu prüfen und zu ergänzen bzw. abzuändern:

 

  1. Die Belange des sozialen Wohnungsbaus sind im Verhältnis 20-30 vom Hundert mit zu berücksichtigen.
  2. Es sind wertige (überdachte, evtl. auch abschließbare) Fahrradabstellplätze in ausreichender Anzahl ober- und/oder unterirdisch (Tiefgarage) vorzusehen.
  3. Es ist eine ausreichende Anzahl an Ladestationen für Zweiräder mit einzuplanen.
  4. Der Anschluss an ein Nahwärmenetz ist mit den gemeindlichen Vorhaben abzustimmen.
  5. Ein Freiflächengestaltungsplan/Grünordnungsplan ist zu fertigen; die vorgesehenen Festsetzungen hierzu sollten detaillierter und umfänglicher ausfallen.
  6. Die Möglichkeit von Carsharing sollte konzeptionell und baulich mit vorgesehen werden. Hierfür könnte eine Reduzierung der ansonsten lt. Satzung erforderlichen Stellplätze in Aussicht gestellt werden; die Modalitäten hierzu wären noch abzustimmen.
  7. Die notwendige Infrastruktur und die Plätze und Einrichtungen für E-Ladesäulen sind verbindlich mit in den Bebauungsplan, ober- und/oder unterirdisch (Tiefgarage), aufzunehmen und zu schaffen.
  8. Die Möglichkeit zur Nutzung von Solarenergiequellen, auch auf evtl. geplanten Flachdächern, ist einzuplanen.
  9. Eine intensive Regenwassernutzung, z.B. in Form von Zisternen, ist zu ermöglichen und baulich vorzusehen.
  10. Eine üppige Fassaden- und Dachbegrünung ist, dort wo möglich und sinnvoll, im Bebauungsplan festzusetzen und durchzuführen.

Anwesend:

6

/ mit

6

gegen

0

Stimmen