Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Erster Bürgermeister Norbert Stumpf wird zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Bubenreuth bestellt. Die Bestellung wird auf den Aufgabenbereich des Standesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.

 


(Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes übergibt Erster Bürgermeister Norbert Stumpf den Vorsitz an Zweiten Bürgermeister Karl.)

 

Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Gemeinden einen ihrer Bürgermeister zu einem Standesbeamten bestellen, dessen Aufgabenbereich als Standesbeamter sich auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt. Dieser „Eheschließungs-Standesbeamte“ muss nicht die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die sonst von Standesbeamten gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 AVPStG).

 

Die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AVPStG). Sie gilt jedoch im Fall ihrer Wiederwahl zunächst fort, bis das zuständige kommunale Gremium erneut über die Bestellung entschieden hat (§ 3 Abs. 3 Satz 2 AVPStG).

 

Erster Bürgermeister Stumpf war in der abgelaufenen Wahlperiode zum Eheschließungs-Standesbeamten bestellt. Damit er dieses Amt weiterhin ausüben kann, bedarf es eines erneuten Gemeinderatsbeschlusses. Die Bestellung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 AVPStG).

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen

 

(Erster Bürgermeister Norbert Stumpf hat an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.)