Gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Geschäftsordnung wird der Erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vom Zweiten Bürgermeister vertreten. Diesen wählt der Gemeinderat gemäß Art. 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit. Die Wahl findet nach Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln statt.

 

Zu seiner Unterstützung beruft Erster Bürgermeister Stumpf einen Wahlausschuss, bestehend aus Helmut Racher, Tobias Zentgraf und Monika Eckert. Der Wahlausschuss teilt die Stimmzettel aus und fordert die Mitglieder des Gemeinderats (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) auf, einzeln ihren Stimmzettel in den bereitgestellten Wahlkabinen auszufüllen und ihn gefaltet in die Wahlurne einzuwerfen. Die Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis vermerkt.

 

Von den anwesenden 17 Mitgliedern des Gemeinderats haben alle den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein; alle Stimmzettel sind gültig. Auf GRM Johannes Karl entfallen 11 Stimmen, auf GRM Wolfgang Meyer 6 Stimmen.

 

Der Sprecher des Wahlausschusses verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass GRM Johannes Karl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (Art. 51 Abs. 3 Satz 3 GO) erhalten hat und damit zum Zweiten Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt, was dieser bejaht und schriftlich bestätigt.