Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth übernimmt im Rahmen der ihr gesetzlich vorgeschriebenen Daseinsvorsorge über das Soll hinausgehende Verpflichtungen für Krippen, Kindergärten und Schule und vieles andere mehr. Sie sieht sich, auch ohne gesetzliche Vorgaben, in der Pflicht, die kommunale Daseinsvorsorge im Alter zu sichern bzw. größtmöglich zu unterstützen.

 

Angesichts der von der „Arbeitsgruppe Senioren“ erarbeiteten Erkenntnisse

·         in Bezug auf die Belegung mit Bubenreuther*innen im Alten- und Pflegeheim St. Franziskus,

·         zur örtlichen Bevölkerungsentwicklung („Alterspyramide“)

·         und aus den Ergebnissen der Einwohnerbefragung im Mai 2019

·         sowie über verschiedene zeitgemäße Wohnmodelle, die dem aktuellen Stand der Lebens- und Wohnformen heutiger und zukünftiger Generationen entsprechen

 

ergeben sich aus Sicht des Gemeinderats in Abstimmung mit Bürgermeister und Verwaltung folgende Vorgaben für einen möglichen Investor bzw. Betreiber einer noch zu errichtenden Wohnanlage. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gemeinde Eigentümer eines zu bebauenden Grundstückes ist oder ob ein Investor die notwendige Fläche von ca. 5.000 m2 bis 10.000 m2 von einem privaten Eigentümer erwirbt. In jedem Falle wird die Gemeinde ein entsprechendes Bauvorhaben entsprechend der im Folgenden aufgeführten Vorgaben unterstützen. Der zu betrachtende Zeitraum für die Betreibung einer entsprechenden Einrichtung umfasst ca. 40 Jahre.

 

      I.        Es wird eine Wohnanlage gewünscht, die flexibles barrierefreies Wohnen in Ein- bis Drei-Zimmerwohnungen mit Balkon oder Terrasse ermöglicht. Die Architektur der Anlage ist kommunikativ, geöffnet nach außen, ermöglicht kurze Wege und ist grün dominiert.

    II.        Die Wohnungen erfüllen einen mittleren Wohnstandard und genügen einem Energiestandard, der die Entwicklung der Nebenkosten minimiert. Dies unterstützt auch die Energiestrategie der Gemeinde, den CO2-Ausstoß in der Lebenszeit der Wohnanlage gegen Null zu minimieren.

   III.        Der Mietpreis muss sozial gestaltet werden.

  IV.        Der Mietzins muss ca. 10 Jahre garantiert werden. Er sollte sich langfristig an die Einkommensorientierte Förderung (EoF) in Mittelfranken halten.

   V.        Bubenreuther*innen werden bei einer Belegung entsprechend einem Bonussystem bevorzugt, wenn und soweit dies rechtlich zulässig ist. Ein altersbedingter Zuzug von Eltern von in Bubenreuth ansässigen Bürger*innen sollte berücksichtigt werden.

  VI.        Die Anlage wird in integrierter Lage erstellt, um die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

 VII.        Die Anlage bietet Gemeinschaftsräume, die auch von Vereinen, Initiativen und sonstigen Organisationen genutzt werden können.

VIII.        An die Anlage ist eine Tagespflege angegliedert, die von den Bewohner*innen und auch extern genutzt werden kann.

  IX.        Die Anlage ermöglicht die Unterbringung von Bürger*innen mit unterschiedlichen Pflege- und Demenzgraden. Zu prüfen ist, bis zu welchen Pflegegrad dies in einer derartigen Wohnanlage möglich ist.

   X.        Die Einrichtung bietet kostengünstigen Wohnraum für eine im Haus lebende Betreuungsperson für alle Bewohner*innen der Anlage.

  XI.        Ärztliche und pflegerische Dienste erhalten bevorzugten Zugang zur Anlage (Parkplatzsituation).

 XII.        Die Einrichtung kann auch ohne Altersbeschränkung von mobilitätseingeschränkten Bubenreuther Bürger*innen genutzt werden.

XIII.        Die Anlage bietet Wohnungen auf Lebenszeit an. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wird vertraglich ausgeschlossen.

XIV.        Der Betreiber einer Anlage ermöglicht die Betreuung von Bewohner*innen durch andere Sozialdienste (Fortsetzung bereits existierender Bindungen).

XV.        Die Anlage sollte ca. 70 Wohneinheiten erhalten. Dies könnte in z. B. zwei Bauabschnitten realisiert werden.

Die vorgenannten Punkte geben aus Sicht der Gemeinde den Rahmen für die erforderlichen städtebaulichen und baulichen sowie rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen vor, die entweder in Eigenverantwortung der Gemeinde oder von dieser einvernehmlich mit einem entsprechenden Grundstückseigner bzw. Investor vorzunehmen sind. Die Gemeinde wird alle Vorhaben unterstützen, die die vorgegebenen Kriterien vollständig oder weitestgehend erfüllen.

 

Namentliche Abstimmung:

 

Jessica Braun

Ja

 

Christian Dirsch

 

Nein

Gabriele Dirsch

 

Nein

Johannes Eger

Ja

 

Andreas Horner

Ja

 

Dr. Stephan Junger

Ja

 

Johannes Karl

Ja

 

Hans-Jürgen Leyh

Ja

 

Wolfgang Meyer

Ja

 

Doris Michaelis

Ja

 

Annemarie Paulus

Ja

 

Bärbel Rhades

 

Nein

Tassilo Schäfer

Ja

 

Marcus Schuck

Ja

 

Christian Sprogar

Ja

 

Norbert Stumpf

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die vom Gemeinderat eingesetzte „Arbeitsgruppe Senioren“ (AG Senioren) hat sich in den letzten anderthalb Jahren intensiv mit den Fragen der Betreuung und des Wohnens von älteren Menschen in Bubenreuth befasst, dies insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Schließung des bestehenden Altenheims Sankt Franziskus und angesichts der Tatsache, dass es in Bubenreuth bisher – außer zu dem Wohnen in der angestammten Wohnung oder dem Umzug ins Heim – keine alternativen Wohnformen für Senioren gibt. Eine Befragung der Bevölkerung hat die bereits identifizierten Defizite letztlich bestätigt und eine Quantifizierung der daraus folgenden Bedarfe ermöglicht.

 

Die AG Senioren hat über ihre Untersuchungen, deren Ergebnisse und über die von ihr gewonnenen Erkenntnisse ein „Lastenheft“ erstellt, das das geänderte Wohnverhalten der älter werdenden Bevölkerung und die mögliche künftige Gestaltung des Lebens und Wohnens im Alter in Bubenreuth sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge beschreibt.

 

Das Lastenheft zeigt zusammenfassend unter seiner Nr. 10 einen möglichen Handlungsrahmen für das „Leben und Wohnen im Alter“ auf, der sich am Leitbild des Gemeinderates orientiert und auf dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept („Bubenreuth 4.o – ISEK“) mit dem darin enthaltenen Bürgerbeteiligungsprozess basiert. Der Handlungsrahmen berücksichtigt dabei die historische und wirtschaftliche Bedeutung denkbarer Standorte, die in die Ortsentwicklung und Bauleitplanung einfließen könnten, und gibt eine zeitliche Orientierung, die an die fortschreitende Entwicklung angepasst werden muss.

 

Die Leitsätze des Handlungsrahmens könnte der Gemeinderat in einer Form der Selbstverpflichtung als Konzept beschließen, das sein weiteres Vorgehen in der kommunalen Daseinsfürsorge für ältere Menschen festlegt.

 

GRM Dirsch stellt den Antrag, den letzten Satz des Beschlussvorschlages „Die Gemeinde wird alle Vorhaben unterstützen, die die vorgegebenen Kriterien vollständig oder weitestgehend erfüllen“ wie folgt zu ergänzen:

…, jedoch ohne finanzielle Zusagen zu machen.

 

Darüber lässt der Vorsitzende abstimmen:

 

Anwesend:

16

/ mit

4

gegen

12

Stimmen

(Der Antrag ist abgelehnt.)

 

Nach ausführlicher Diskussion stellt GRM Schäfer den Antrag auf namentliche Abstimmung über den vorgelegten Beschlussvorschlag:

 

Anwesend:

16

/ mit

12

gegen

4

Stimmen

 

 

 


Anwesend:

16

/ mit

13

gegen

3

Stimmen