Beschluss:
a)
Die Verwaltung prüft die mögliche
Verwendung vorhandener Flächen für die Anlage von Streuobstwiesen.
b)
Ebenso prüft die Verwaltung, ob eine
Einbindung der Fläche in das Ökokonto (Ausgleichsfläche) möglich ist.
c)
Die Bepflanzung kann z. B. durch
jährliche Pflanzung eines Baumes je neugeborenes Bubenreuther Kind belebt
werden und die Bevölkerung einbezogen werden, ebenso ist denkbar, dass jedem
Bürger die Möglichkeit gegeben wird, dort einen Baum (Bäume) zu pflanzen.
Auf den dieser
Niederschrift beigefügten Antrag der CSU-Fraktion vom 10. Oktober 2019 wird
verwiesen:
Mit über 5.000 Tier-
und Pflanzenarten gehören die Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Ein Streuobstbaum bietet
auf mehreren Stockwerken Lebensraum für viele seltene Vögel, Kleinsäuger und Insekten.
Eine besondere
Bedeutung haben Streuobstwiesen für Honigbienen und Wildbienen, die aufgrund
der Artenarmut auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und durch den Einsatz
von Pflanzenbehandlungsmitteln stark bedroht sind. Sie gilt es zu schützen und
ihnen neue Lebensräume zu schaffen. Sie sorgen auf der Suche nach Nahrung ganz
nebenbei für die Bestäubung der Obstblüten und stellen so sicher, dass die
Obstbäume im Herbst reiche Früchte tragen. Aber auch andere Tierarten fühlen
sich auf Streuobstwiesen wohl. Gartenrotschwanz, Steinkauz und Grünspecht sind
typische Arten der Obstwiesen. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am
stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Aus diesem Grund ist die
Neuanlage dieses Lebensraumes wichtig.
Nach kurzer
Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |