Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den von der Verwaltung für die Gemeinde Bubenreuth erstellten Entwurf der „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung“ (Stand vom 08.11.2019) mit den darin enthaltenen Maßnahmen. Diese sind mit dem jeweiligen Mittelbedarf in den Haushalt 2020 sowie in das Investitionsprogramm und den Finanzplan für den weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2022 aufzunehmen.

 

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Regierung von Mittelfranken auf der Grundlage dieses Entwurfs den Mittelbedarf für die dargestellten Maßnahmen mitzuteilen. Die endgültige Bedarfsmitteilung darf von dem vorliegenden Entwurf abweichen, soweit dies zur Optimierung der Förderung erforderlich ist und bei der Aufstellung des Haushalts 2020 noch berücksichtigt werden kann.

 


Die Gemeinde Bubenreuth wurde mit der Bedarfsmitteilung für 2016 erstmalig in die Städtebauförderung und darin in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Diese Bedarfsmitteilung wurde seitdem bisher für die Jahre bis 2019 fortgeschrieben. Nunmehr ist über die Fortschreibung für 2020 zu entscheiden.

 

Nunmehr ist bei der Regierung von Mittelfranken der Mittelbedarf der Gemeinde Bubenreuth für das Programmjahr 2020 mit Prognose für den Finanzplanungszeitraum anzumelden (Anlage). Die Bedarfsmitteilung ist mit der Regierung von Mittelfranken vorbesprochen. Neue Maßnahmen wurden nicht aufgenommen.

 

Die Bedarfsmitteilung dient der Regierung von Mittelfranken als Zuwendungsgeber lediglich dazu, sich selber mit den voraussichtlich erforderlich werdenden Mitteln bei Bund und Land einzudecken. Mit der Bedarfsmitteilung wird weder eine Entscheidung darüber getroffen noch ihr vorgegriffen, ob die einzelnen darin enthaltenen Maßnahmen künftig tatsächlich durchgeführt werden. Die Bedarfsmitteilung ist auch nicht Zuwendungsantrag oder -bewilligung.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen