Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag des Musikkindergartens vom 10.10.2019 wird entsprochen. Die Gemeinde Bubenreuth fördert die im Dezember 2016 bzw. Januar 2017 geborenen Kinder für das gesamte Kindergartenjahr 2019/20 mit dem Gewichtungsfaktor 2,0.

 

 


Besucht ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Kindergarten, steht diesem dafür eine Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gesetzlich zu. Der Gewichtungsfaktor reduziert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch auf den Regelfaktor 1,0, sobald das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.

 

Es bleibt den Gemeinden jedoch unbenommen, die Förderung mit dem Faktor 2,0 über das gesamte Kindergartenjahr und somit über das vollendete dritte Lebensjahr des Kindes hinaus beizubehalten. Auf entsprechende Anträge der Kindergartenträger hin hat die Gemeinde diese freiwillige Förderung nach folgenden Maßgaben gewährt:

 

Bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 wurden alle in einen Kindergarten als noch nicht Dreijährige aufgenommenen Kinder – die also erst im weiteren Verlauf des Kindergartenjahres das dritte Lebensjahr vollendet haben – für das gesamte Kindergartenjahr mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 gefördert. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 wird nur noch für Kinder, die nach dem 30.11. ihr drittes Lebensjahr vollenden, diese freiwillige Förderung gewährt.

 

Der Musikkindergarten hat nun mit Schreiben vom 10.10.2019 die freiwillige Förderung im Kindergartenjahr 2019/2020 für drei Kinder beantragt, die das dritte Lebensjahr im Dezember 2019 bzw. im Januar 2020 vollenden werden.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen