Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
„Fünfte Satzung der Gemeinde
Bubenreuth
zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung
Vom (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl S. 70), erlässt die
Gemeinde Bubenreuth folgende
Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde
Bubenreuth – Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung – vom 13. Mai 2011, zuletzt
geändert durch Satzung vom 28.02.2019, wird wie
folgt geändert:
In § 5 Abs. 2 wird
der Betrag „2,90 Euro“ durch den Betrag „3,10 Euro“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 1. November 2019 in Kraft.
(Ausfertigung)“
Gemäß § 5 Abs. 2 der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung wird für die Teilnahme an der Mittagverpflegung für jedes bestellte Essen eine Gebühr von 2,90 Euro erhoben. Bei diesem Betrag handelt es sich um die von der Cateringfirma abgerechneten Kosten, die somit an die Eltern nur durchgereicht werden.
Uns wurde von der Cateringfirma mitgeteilt, dass die Kosten für ein Mittagessen ab sofort auf 3,10 Euro angehoben werden. Aus diesem Grund ist auch § 5 Abs. 2 der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung zu ändern.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Anwesend: |
14 |
/ mit |
14 |
gegen |
0 |
Stimmen |