Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben von Herrn Dr. Christian Pfeiffer vom 16.09.2019 zur Kenntnis und stellt fest, dass er sein Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegt.


Herr Dr. Christian Pfeiffer hat mit Schreiben vom 16.09.2019 mitgeteilt, dass er sein Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus beruflichen Gründen nicht mehr ausüben kann und es deshalb niederlegen möchte. Er bittet den Gemeinderat, ihn von dem Amt zu entbinden.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) kann ein Gemeinderatsmitglied sein Amt niederlegen, und zwar jederzeit und ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssten – die Bestimmung erklärt die insoweit abweichende Regelung des Art. 19 Gemeindeordnung (GO)über die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern ausdrücklich für nicht anwendbar.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied muss der Gemeinderat entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

13

/ mit

13

gegen

0

Stimmen