Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beruft Herrn Christian Benisch zum Wahlleiter und Herrn Helmut Racher zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahl 2020.


Am 15. März 2020 finden die Kommunalwahlen statt. Dazu müssen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter berufen werden.

 

Die maßgebliche Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 GLKrWG lautet wie folgt:

 

„Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde […] oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. […] Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist […].“

 

Da die Bewerberaufstellung für die Wahl noch nicht abgeschlossen ist bzw. sich noch Änderungen ergeben können und Erster Bürgermeister Stumpf sich um seine Wiederwahl bewirbt, schlägt die Verwaltung vor, die Wahlleitung wie bei den zurückliegenden Kommunalwahlen zu regeln und den zuständigen Wahlsachbearbeiter der Gemeinde Bubenreuth, Herrn Christian Benisch, zum Wahlleiter und Herrn Helmut Racher zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen