Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Frau Petra Kollar wird mit Wirkung vom 01.09.2019 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt. Mit Wirkung vom 31.12.2018 wird die Bestellung von Frau Ines Reck in dieser Funktion widerrufen; der in der Sitzung des Gemeinderates am 27.03.2012 gefasste Beschluss ist damit obsolet.

 


Wegen einer personellen Veränderung muss die Vertretung der Kassenverwalterin neu geregelt werden. Die Stellvertretung der Kassenverwaltung wurde bis Dezember 2018 durch Frau Ines Reck ausgeübt. Nachdem Frau Reck nach Ihrer Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte keine Aufgaben in der Kasse wahrnimmt, hat Frau Kollar die Aufgaben der stellvertretenden Kassenverwaltung übernommen. Frau Kollar ist weder mit der Kassenverwalterin verwandt oder verschwägert noch mit einem der Anordnungsbefugten (das ist ein zur Erteilung von Zahlungsanordnungen besonders Berechtigter).

 

Die stellvertretende Kassenverwalterin muss bestellt werden (Art. 100 Abs. 2 Gemeindeordnung), wofür nach der herrschenden Rechtsmeinung der Gemeinderat zuständig ist.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen