Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/40, Rosenhügel 10a, wird nicht erteilt, da nach Auffassung des Bauausschusses das Maß der baulichen Nutzung und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse scheinen durch die dichte Bebauung nicht gewahrt; private Grünflächen sind kaum mehr vorhanden und daher auch nicht nutzbar. Zudem erscheint es fraglich, ob die gem. der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen Stellplätze in Gesamtheit nutzbar sind, da z.B. Rangierflächen auf dem Baugrundstück fehlen.

 


Sachverhalt:

 

Das vorgenannte Bauvorhaben wurde erstmals in der Bauausschusssitzung am 15.05.2018 behandelt, wobei das gemeindliche Einvernehmen damals nicht erteilt wurde. Es folgte eine Reihe weiterer Behandlungen in gemeindlichen Gremien, der Verwaltung und den Fraktionsspitzen mit dem abschließenden Ergebnis, dass das Landratsamt einen auf ein Jahr befristeten Zurückstellungsbescheid wegen einer Sanierungsabsicht der Gemeinde erlassen hat. Auf die Klage des Bauherren vor dem Verwaltungsgericht erging dann schließlich am 16.09.2019 der Beschluss, dass das Verfahren eingestellt wird, da das Landratsamt letztendlich den erteilten Zurückstellungsbescheid wieder zurücknehmen wird. Zur Verdeutlichung des Ablaufs hier kurz zusammengefasst eine

 

Chronologie zum BV Rosenhügel 10a

 

(GDE=Gemeinde, BA=Bauausschuss, LRA=Landratsamt, VG=Verwaltungsgericht)

 

GDE/BA

15.05.2018

Vorgangsbearbeitung; gdl. Einvernehmen verweigert

LRA

15.06.2018

Schreiben an Bauherrn mit Hinweis auf fehlende Abstandsflächen und Verweigerung des gdl. Einvernehmens

GDE/BA

17.07.2018

Vorgangsbearbeitung; gdl. Einvernehmen wieder verweigert aus den gleichen Gründen wie am 15.05.2018, auch wenn Abstandsflächen jetzt in Tektur korrigiert

LRA

17.10.2018

Schreiben an Gde. mit der Aufforderung, nochmals zu beraten und gdl. Einvernehmen zu erteilen, da keine bauordnungsrechtlichen Verweigerungstatbestände zu erkennen; ansonsten Androhung des Ersetzens des gdl. Einvernehmens

GDE

24.10.2018

Schreiben an LRA, dass Beschluss v. 17.07.2018 aufrechterhalten wird und zusätzlich Bitte um Zurückstellung des Bauantrags wegen Sanierungsabsicht

LRA

12.11.2018

Zurückstellungsbescheid für ein Jahr, befristet bis zum 31.10.2019, erlassen

GDE

19.11.2018

Interne Anweisung des 1. BGM, spätestens im Mai/Juni 2019 im BA nochmals über die Notwendigkeit der Zurückstellung zu beraten

BÜRGER

28.02.2019

Unterschriftenliste gegen das BV Rosenhügel 10a

LRA

28.03.2019

Schreiben des LRA mit Unterlagen mit neuestem Planungsstand des BV zur evtl. nochmaligen Behandlung in den gdl. Gremien

GDE

10.05.2019

Schreiben an LRA, dass eine Behandlung in den Gremien nicht erfolgt, da bereits mehrfach in Fraktionssprechersitzungen beraten und kein Einvernehmen erzielbar war

VG

ab 05/2019

Klage Bauherr gegen Freistaat Bayern/LRA

VG

19.06.2019

Einstellung des Verfahrens, da LRA Zurückstellungsbescheid zurücknimmt

LRA

03.07.2019

Aufforderung an Gde., nochmals über das BV zu beraten und das gdl. Einvernehmen zu erteilen; ansonsten Androhung des Ersetzens des gdl. Einvernehmens

 

Der Gemeinde wird nochmals Gelegenheit gegeben, über das Bauvorhaben zu beraten und unter den gegebenen, aktuellen Umständen das gemeindliche Einvernehmen doch noch zu erteilen oder sich bis zum 24.07.2019 darüber zu äußern, welche Tatsachen aus Sicht der Gemeinde gegen ein Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens sprechen würden. Das Landratsamt hat eindeutig klargestellt, dass dort keine bau- oder planungsrechtliche Gründe gefunden wurden, die gegen eine Verwirklichung des o.g. Bauvorhabens sprechen würden (siehe ausführliche Begründung des Landratsamtes in der Anlage).

 


Anwesend:

5

/ mit

4

gegen

1

Stimmen