Beschluss:
Wegen der erheblichen
Verbesserung für den fließenden Verkehr wird – entgegen der bisherigen Planung
– die Buswendeschleife im Rudelsweihertal auf Dauer belassen, wozu das
bisherige Provisorium nach den Vorgaben des Landratsamtes anzupassen ist. Der
Erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Geschäftsordnung die hierzu
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Landschaftspflegerischen
Begleitplan umzusetzen und mit den Grundstückseigentümern den mit einer
Laufzeit von mindestens 15 Jahren erforderlichen Pachtvertrag abzuschließen.
Mit Beschluss vom 17.04.2018 hat der Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeiten und Bedingungen in Erfahrung zu bringen, um die bestehende Buswendeschleife im Rudelsweihertal als permanente Wendeschleife zu belassen (nähere Erläuterungen siehe Unterlagen zum Beschluss vom 17.04.2018). Hierzu musste zuerst beim Landratsamt eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebietes Bubenreuth beantragt werden und je nach den dort getroffenen Festsetzungen sollten dann weitere Überlegungen folgen.
Mit Bescheid vom 05.04.2019 hat das Landratsamt – Umweltamt – diese Befreiungen erteilt und in diesem Bescheid auch weitere Festsetzungen getroffen. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan musste durch einen Landschaftsarchitekten erstellt werden, die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung dieses Planes mussten ermittelt werden und auch die Verfügbarkeit (Kauf, langfristige Pacht) über den notwendigen Grund und Boden musste sichergestellt werden.
Für landschaftspflegerische Maßnahmen sowie für den 15-jährigen Pachtvertrag fallen noch Kosten in Höhe von rund 13.000 Euro an.
Da mit Ausführung der Maßnahme erhebliche Verbesserungen für den fließenden Verkehr in Bubenreuth einhergehen (wie bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 17.04.2018 dargelegt wurde), schlägt die Verwaltung vor, der Umwandlung der provisorischen Buswendeschleife in eine permanente Wendeschleife im Rudelsweihertal zuzustimmen, auch wenn dann aller Voraussicht nach keine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG mehr gefordert werden kann.
In der ausführlichen Diskussion kam nach Abwägung der Pro- und Contra-Aspekte zum Ausdruck, dass im Landschaftsschutzgebiet der Ökologie der Vorzug gegeben werden soll. Außerdem habe der Gemeinderat die Zusage gegeben, dass die Wendeschleife nicht permanent bestehen soll sondern wieder rückgebaut werde.
Über den Antrag von GRM Leyh auf namentliche Abstimmung ließ der Vorsitzende abstimmen:
Anwesend: |
16 |
/ mit |
12 |
gegen |
4 |
Stimmen |
Namentliche
Abstimmung:
Christian Dirsch nein
Gabriele Dirsch nein
Johannes Eger nein
Andreas Horner nein
Dr. Stephan Junger nein
Johannes Karl nein
Hans-Jürgen Leyh ja
Wolfgang Meyer ja
Doris Michaelis ja
Annemarie Paulus ja
Dr. Christian Pfeiffer nein
Bärbel Rhades nein
Tassilo Schäfer nein
Marcus Schuck nein
Christian Sprogar nein
Norbert Stumpf ja
Folglich:
Anwesend: |
16 |
/ mit |
5 |
gegen |
11 |
Stimmen |
Somit ist der Antrag abgelehnt.