Beschluss:
Der Gemeinderat von Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Durchführung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LSP).
Der Änderungsgeltungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmk.) Bubenreuth und wird
im Norden durch das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.-Nr.) 634 (landwirtschaftliche Nutzfläche),
im Süden durch Teilflächen des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 637 (Sportanlage SVB Bubenreuth 1952 e.V. mit Rasenspielplätzen, Skaterplatz und Vereinsgebäude) sowie durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 639 (Vereinsparkplatz, Sukzessions-/Brach-/Ruderalflächen),
im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 619 (öffentlicher Feldweg) sowie
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 294/2 („Scherleshofer Straße“ / Gemeindeverbindungsstraße mit Bankett- und Straßenbegleitgrünflächen)
begrenzt. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Bubenreuth voll- oder teilflächig (TF):
Fl.Nrn. 635, 636, 637 (TF) und 638
Im Zuge der 4. FNP/LSP-Änderung sind die bisher als Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 a BauGB sowie als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellten Bereiche in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tennisanlage/Hundetrainingsplatz/Mehrzweckspiel/-sportflächen“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung, in Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2a BauGB ändern.
Die 4. FNP-/LSP-Änderung hat im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 43 BauGB mit der Aufstellung des verbindlichen Bebauungs- und Gründordnungsplanes Nr. 5/28 „Sportgelände Steinbuckel II“ zu erfolgen.
Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Auf die
Sachverhaltsdarstellung unter TOP 44 sowie die Anlage „Vorentwurf der 4.
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes“, die Bestandteil dieser
Niederschrift ist, wird Bezug genommen.
Zur
Einleitung des Verfahrens zur Durchführung des Verfahrens zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LSP) bedarf es
nachfolgenden Beschlusses.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |