Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 16.7.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich an der Anschlagtafel sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde hinzuweisen.

 


Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 44 sowie die Anlage „Bebauungs- und Gründordnungsplan Nr. 5/29 – Sportgelände Steinbuckel II“, die Bestandteil dieser Niederschrift ist, wird Bezug genommen.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes BBP/GOP Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel“ bedarf es nachfolgenden Beschlusses.

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen