Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 16.7.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich an der Anschlagtafel sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde hinzuweisen.
Auf die
Sachverhaltsdarstellung unter TOP 44 sowie die Anlage „Bebauungs- und
Gründordnungsplan Nr. 5/29 – Sportgelände Steinbuckel II“, die Bestandteil
dieser Niederschrift ist, wird Bezug genommen.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes BBP/GOP Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel“ bedarf es nachfolgenden Beschlusses.
Anwesend: |
16 |
/ mit |
16 |
gegen |
0 |
Stimmen |