Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat von Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung BBP/GOP Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“. Der Geltungsbereich des o.g. BBPs7GOPs liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmk.) Bubenreuth und wird

 

im Norden              durch das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.-Nr. 634, landwirtschaftliche Nutzflächen),

im Süden                durch Teilflächen des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 637 (Sportanlage SVB Bubenreuth 1952 e.V. mit Rasenspielplätzen und Vereinsgebäude, gemeindliche Skater-Anlage) sowie durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 639 (Vereinsparkplatz, Sukzessions-/Brach-/Ruderalflächen),

im Westen              durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 619 (öffentlicher Feldweg) sowie

im Osten                 durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 294/2 („Scherleshofer Straße“ / Gemeindeverbindungsstraße mit Bankett- und Straßenbegleitgrünflächen)

 

begrenzt. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Bubenreuth voll- oder teilflächig (TF):

 

Fl.Nrn. 635, 636, 637 (TF) und 638

 

Mit der vorliegenden verbindlichen Bauleitplanung beabsichtigt die Gemeinde Bubenreuth eine Erweiterung des bereits bestehenden Freisportgeländes „Am Steinbuckel“. Geplant ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Tennisanlage, Hundetrainingsplatz, Mehrzweckspiel-/-sportflächen“ inkl. der dazugehörigen Binnenerschließung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sowie inkl. interner, naturschutzfachlicher Ausgleichsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und Flächen für die Abwasserentsorgung-/beseitigung mit der Zweckbestimmung Versickerung Niederschlagswasser gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB.

 

Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 As. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 44 sowie die Anlage „Bebauungs- und Gründordnungsplan Nr. 5/29 – Sportgelände Steinbuckel II“, die Bestandteil dieser Niederschrift ist, wird Bezug genommen.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes BBP/GOP Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel“ bedarf es nachfolgenden Beschlusses.

 

 

 


Anwesend:

16

/ mit

16

gegen

0

Stimmen