Beschluss:
Der Gemeinderat von Bubenreuth fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung BBP/GOP Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“. Der Geltungsbereich des o.g. BBPs7GOPs liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmk.) Bubenreuth und wird
im Norden durch das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.-Nr. 634, landwirtschaftliche Nutzflächen),
im Süden durch Teilflächen des Grundstücks mit der Fl.-Nr. 637 (Sportanlage SVB Bubenreuth 1952 e.V. mit Rasenspielplätzen und Vereinsgebäude, gemeindliche Skater-Anlage) sowie durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 639 (Vereinsparkplatz, Sukzessions-/Brach-/Ruderalflächen),
im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 619 (öffentlicher Feldweg) sowie
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 294/2 („Scherleshofer Straße“ / Gemeindeverbindungsstraße mit Bankett- und Straßenbegleitgrünflächen)
begrenzt. Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gmkg. Bubenreuth voll- oder teilflächig (TF):
Fl.Nrn. 635, 636, 637 (TF) und 638
Mit der vorliegenden verbindlichen Bauleitplanung beabsichtigt die Gemeinde Bubenreuth eine Erweiterung des bereits bestehenden Freisportgeländes „Am Steinbuckel“. Geplant ist die Festsetzung eines „Sonstigen Sondergebietes“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Tennisanlage, Hundetrainingsplatz, Mehrzweckspiel-/-sportflächen“ inkl. der dazugehörigen Binnenerschließung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sowie inkl. interner, naturschutzfachlicher Ausgleichsflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und Flächen für die Abwasserentsorgung-/beseitigung mit der Zweckbestimmung Versickerung Niederschlagswasser gem. § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB.
Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 As. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.
Auf die
Sachverhaltsdarstellung unter TOP 44 sowie die Anlage „Bebauungs- und
Gründordnungsplan Nr. 5/29 – Sportgelände Steinbuckel II“, die Bestandteil
dieser Niederschrift ist, wird Bezug genommen.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes BBP/GOP Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel“ bedarf es nachfolgenden Beschlusses.
Anwesend: |
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Stimmen |