Die Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Bubenreuth zum Vor-Ort-Termin mit der Firma Magirus am Dienstag, 11.6.2019, 18 Uhr, wird an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Dabei wird über das neueste Hubrettungsgerät aus Ulm informiert und es besteht die Möglichkeit, das Gerät auszuprobieren.

 

Der Vorsitzende lädt die Gemeinderatsmitglieder ein, beim Johannifeuer am 22. Juni am Fackelzug der Vereine mitzugehen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass am 15. Mai die Gründungsversammlung des Partnerschaftsvereins Bubenreuth – Saint Gilles „Ensemble“ stattgefunden hat.

 

Der Vorsitzende gibt folgende Termine bekannt:

8. Juni: Eröffnung der Bilderausstellung von Helmut Glaßl und Willi Zährl im Rathaus in Schönbach

9. Juli: Klimaschutzveranstaltung des Jugendforums mit Energie- & Umweltausschuss

 

Der Vorsitzende informiert, dass in den nächsten Wochen ein Termin mit dem Landessdenkmalrat stattfindet, der sich für das Ensemble „Geigenbauersiedlung“ interessiert.

 

In der Sitzung vom 7. Mai wurde zu TOP 28 „Bauleitplanung – Aufstellung des Bebauungsplans Bruckwiesen II“ die Frage aufgeworfen, ob es planungsrechtlich möglich sei, im Gebiet Hoffeld, das als Gewerbegebiet entwickelt werden soll, Kfz-Stellplätze für die Beschäftigten auszuschließen.

Die Verwaltung hat diese Rechtsfrage geklärt: Die Zahl der Parkplätze in einem neuen Baugebiet kann individuell geregelt werden, bis hin zum Verbot von Stellplätzen auf den Grundstücken.

 

GRM Schäfer berichtet sehr positiv vom Sommerkonzert des Musikvereins. Dieser leistet hervorragende Vereinsarbeit. Er betont, dass die finanzielle Unterstützung der Gemeinde sehr gut angelegt ist.

 

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Schreiben vom 2. Juni folgende Anfragen gestellt, die in der Sitzung vom Vorsitzenden beantwortet werden:

 

1.   Beginn der Straßensanierung in Bubenreuth

In der letzten GR-Sitzung hatten wir nach dem Stand der Straßensanierung gefragt. Es wurde uns geantwortet, dass dazu in der KW19 ein Gespräch mit den beiden Ingenieuren stattfindet.

 

Was ist das Ergebnis dieses Gesprächs?

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass das Gespräch bzw. die Gespräche stattgefunden haben. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass noch in diesem Jahr die Maßnahmen im Betzenweg (Wasserleitung, Kanal, Straße) geplant, ausgeschrieben und in Auftrag gegeben werden. Ob noch in 2019 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, ist nicht ganz sicher, wird aber auf jeden Fall angestrebt und erscheint realistisch.

 

Ebenso werden die geplanten Inlinersanierungen und die fällige Kamerabefahrung der Kanäle in Auftrag gegeben, ausgeschrieben und – wenn möglich – noch dieses Jahr durchgeführt.

 

Wegen verschärfter Vorschriften bei der Vergabe (HOAI etc.) dauert es momentan einige Zeit, bis auch nur das geeignete Planungsbüro beauftragt werden kann. Vom Finden und Beauftragen einer leistungsfähigen Baufirma ganz zu schweigen.

 

 

2.   Hochwasserschutz Abschnitt 2B

Zur Realisierung des Hochwasserschutzes 2B wurden Grundstücke getauscht. Diese Tauschoption  verfällt  mit  einem  definierten  Datum.  Wann  wird  dies  sein?  Was  hat  die Gemeinde veranlasst, um die Option nicht verfallen zu lassen?

 

Ist der bereits vorhandene Durchlass unter den Bahngleisen ausreichend dimensioniert?

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die angesprochenen Tauschverträge für insgesamt zwei Grundstücke bereits 2013 notariell abgeschlossen wurden. Von einer noch bestehenden Tausch“option“ zu sprechen, ist hier also nicht zutreffend. Demgemäß ist auch kein „Verfallsdatum“ bekannt. Eines der Grundstücke liegt im Geltungsbereich des HWS BA 2A; dieser ist ja bereits abgeschlossen und die endgültige Vermessung des Tauschgrundstücks ist durchgeführt. Das zweite Grundstück liegt im Geltungsbereich des HWS BA 2B, welcher noch nicht begonnen ist, ergo noch keine endgültige Vermessung durchgeführt werden konnte. Da beide getauschten Grundstücke aus den Hochwasserschutzmaßnahmen jedoch aus dem gleichen Grundstück der Gemeinde im Rudelsweihertal bedient werden sollen, ist auch für das eigentlich schon vermessene Grundstück noch keine abschließende Vermessung/kein Tausch erfolgt.

 

Der angesprochene Durchlass wurde auf Antrag der Gemeinde im Rahmen des ICE-Neubaus durch beauftragte Firmen der DB AG nach den Vorgaben der Gemeinde Bubenreuth errichtet. Die erforderlichen Dimensionen wurden dabei vom Planungsbüro Kubens, das auch die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde plant, ermittelt und an die DB AG weitergegeben. Der Durchlass wurde nach der Errichtung, wenn auch nicht offiziell abgenommen, so doch durch das Ingenieurbüro Kubens geprüft, für in Ordnung befunden und für die anvisierten Zwecke des Hochwasserschutzes ausreichend dimensioniert.

 

 

3.   Plakat zum Tag der Städtbauförderung: Darstellung Haushalt der Gemeinde Bubenreuth Am Tag der Städtebauförderung wurde auf einem Plakat im 1. Stock H7 die Haushaltssituation dargestellt. Dort hieß es, die Einnahmen waren stets höher als die Ausgaben. Wie kommt diese Aussage zustande? Wenn sich diese nur auf den Verwaltungshaushalt bezieht, re dies ja eine Selbstverständlichkeit, weil alles andere nicht verfassungskonform wäre.

 

Bezogen auf den Gesamthaushalt (wie ändert sich jährlich die cklage abzüglich der Schulden) kommen wir zu umseitiger Darstellung.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es sich dabei um Plakate aus dem Jahr 2013 handelt, die von den Studenten für das erste Bürgerforum erstellt wurden. Die Aussage bezog sich vor allem auf die Jahre 1996 bis 2011 und bezieht sich nicht auf aktuelle Jahre.

 

 

GRM Schuck lädt ein zur Bubenreuther Kerwa vom 27. Juni bis 2. Juli und verweist auf die große Eigenleistung der Kerwasburschen bei der Ausrichtung dieser Veranstaltung. Für Ausschank, Bedienung, Vorbereitung der Getränke etc. wird noch Unterstützung gesucht.