Sitzung: 04.06.2019 Gemeinderat
Die Einladung der
Freiwilligen Feuerwehr Bubenreuth zum Vor-Ort-Termin mit der Firma Magirus am
Dienstag, 11.6.2019, 18 Uhr, wird an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Dabei
wird über das neueste Hubrettungsgerät aus Ulm informiert und es besteht die
Möglichkeit, das Gerät auszuprobieren.
Der Vorsitzende lädt die
Gemeinderatsmitglieder ein, beim Johannifeuer am 22. Juni am Fackelzug der
Vereine mitzugehen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass am 15. Mai
die Gründungsversammlung des Partnerschaftsvereins Bubenreuth – Saint Gilles
„Ensemble“ stattgefunden hat.
Der Vorsitzende gibt folgende Termine
bekannt:
8. Juni: Eröffnung
der Bilderausstellung von Helmut Glaßl und Willi Zährl im Rathaus in Schönbach
9. Juli:
Klimaschutzveranstaltung des Jugendforums mit Energie- & Umweltausschuss
Der Vorsitzende informiert, dass in den
nächsten Wochen ein Termin mit dem Landessdenkmalrat stattfindet, der sich für
das Ensemble „Geigenbauersiedlung“ interessiert.
In der Sitzung vom
7. Mai wurde zu TOP 28 „Bauleitplanung – Aufstellung des Bebauungsplans
Bruckwiesen II“ die Frage aufgeworfen, ob es planungsrechtlich möglich sei, im
Gebiet Hoffeld, das als Gewerbegebiet entwickelt werden soll, Kfz-Stellplätze
für die Beschäftigten auszuschließen.
Die Verwaltung hat diese Rechtsfrage
geklärt: Die Zahl der Parkplätze in einem neuen Baugebiet kann individuell
geregelt werden, bis hin zum Verbot von Stellplätzen auf den Grundstücken.
GRM Schäfer berichtet sehr positiv vom Sommerkonzert des Musikvereins. Dieser
leistet hervorragende Vereinsarbeit. Er betont, dass die finanzielle
Unterstützung der Gemeinde sehr gut angelegt ist.
Die Fraktion Freie Wähler hat mit Schreiben
vom 2. Juni folgende Anfragen gestellt, die in der Sitzung vom Vorsitzenden
beantwortet werden:
1. Beginn
der
Straßensanierung in Bubenreuth
In der letzten
GR-Sitzung hatten wir nach dem Stand der Straßensanierung gefragt.
Es wurde uns geantwortet, dass dazu in der KW19 ein Gespräch mit den beiden Ingenieuren stattfindet.
Was ist das Ergebnis dieses Gesprächs?
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Gespräch bzw. die Gespräche stattgefunden
haben. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass noch in diesem Jahr die
Maßnahmen im Betzenweg (Wasserleitung, Kanal, Straße) geplant, ausgeschrieben
und in Auftrag gegeben werden. Ob noch in 2019 mit den Bauarbeiten begonnen
werden kann, ist nicht ganz sicher, wird aber auf jeden Fall angestrebt und
erscheint realistisch.
Ebenso werden die
geplanten Inlinersanierungen und die fällige Kamerabefahrung der Kanäle in
Auftrag gegeben, ausgeschrieben und – wenn möglich – noch dieses Jahr
durchgeführt.
Wegen verschärfter
Vorschriften bei der Vergabe (HOAI etc.) dauert es momentan einige Zeit, bis
auch nur das geeignete Planungsbüro beauftragt werden kann. Vom Finden und
Beauftragen einer leistungsfähigen Baufirma ganz zu schweigen.
2. Hochwasserschutz
Abschnitt 2B
Zur Realisierung des Hochwasserschutzes 2B wurden Grundstücke getauscht. Diese Tauschoption
verfällt
mit
einem definierten
Datum. Wann wird
dies sein?
Was hat die
Gemeinde veranlasst, um die Option nicht verfallen zu
lassen?
Ist der bereits vorhandene
Durchlass unter den Bahngleisen ausreichend
dimensioniert?
Der Vorsitzende erklärt, dass die angesprochenen
Tauschverträge für insgesamt zwei Grundstücke bereits 2013 notariell
abgeschlossen wurden. Von einer noch bestehenden Tausch“option“ zu sprechen,
ist hier also nicht zutreffend. Demgemäß ist auch kein „Verfallsdatum“ bekannt.
Eines der Grundstücke liegt im Geltungsbereich des HWS BA 2A; dieser ist ja
bereits abgeschlossen und die endgültige Vermessung des Tauschgrundstücks ist
durchgeführt. Das zweite Grundstück liegt im Geltungsbereich des HWS BA 2B,
welcher noch nicht begonnen ist, ergo noch keine endgültige Vermessung durchgeführt
werden konnte. Da beide getauschten Grundstücke aus den
Hochwasserschutzmaßnahmen jedoch aus dem gleichen Grundstück der Gemeinde im
Rudelsweihertal bedient werden sollen, ist auch für das eigentlich schon
vermessene Grundstück noch keine abschließende Vermessung/kein Tausch erfolgt.
Der angesprochene
Durchlass wurde auf Antrag der Gemeinde im Rahmen des ICE-Neubaus durch
beauftragte Firmen der DB AG nach den Vorgaben der Gemeinde Bubenreuth
errichtet. Die erforderlichen Dimensionen wurden dabei vom Planungsbüro Kubens,
das auch die Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde plant, ermittelt und an die
DB AG weitergegeben. Der Durchlass wurde nach der Errichtung, wenn auch nicht
offiziell abgenommen, so doch durch das Ingenieurbüro Kubens geprüft, für in
Ordnung befunden und für die anvisierten Zwecke des Hochwasserschutzes
ausreichend dimensioniert.
3. Plakat
zum Tag der Städtbauförderung: Darstellung Haushalt der Gemeinde Bubenreuth Am Tag der Städtebauförderung wurde auf einem Plakat im 1. Stock H7 die Haushaltssituation
dargestellt. Dort hieß es, die Einnahmen waren stets höher als die Ausgaben. Wie kommt diese Aussage zustande? Wenn sich diese nur auf den Verwaltungshaushalt bezieht, wäre dies ja eine
Selbstverständlichkeit, weil
alles andere nicht verfassungskonform wäre.
Bezogen auf den Gesamthaushalt (wie ändert sich jährlich die Rücklage abzüglich
der Schulden) kommen wir zu umseitiger
Darstellung.
Der Vorsitzende erklärt, dass es sich dabei
um Plakate aus dem Jahr 2013 handelt, die von den Studenten für das erste
Bürgerforum erstellt wurden. Die Aussage bezog sich vor allem auf die Jahre
1996 bis 2011 und bezieht sich nicht auf aktuelle Jahre.
GRM Schuck lädt ein zur Bubenreuther Kerwa vom 27. Juni bis 2. Juli und verweist
auf die große Eigenleistung der Kerwasburschen bei der Ausrichtung dieser
Veranstaltung. Für Ausschank, Bedienung, Vorbereitung der Getränke etc. wird
noch Unterstützung gesucht.