Das Konzept der Energiekarawane wurde in einer früheren Sitzung schon einmal kurz erläutert, jedoch haben sich aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung ein paar Änderungen ergeben. Herr Karl begrüßt zu diesem Thema Herrn Rebitzer, Klimaschutzbeauftragter des Landratsamt Erlangen Höchstadts. Herr Rebitzer weist darauf hin, dass die wichtigste Änderung sich dabei ergeben hat, dass die Gemeinde einen Grund für die Erhebung der Daten benötigt. Dies ist in unserem Fall durch den Energienutzungsplan sowie durch das Energiestrategiepapier der Gemeinde gegeben, wodurch nachvollziehbar ist weshalb man die Sanierungsquote steigern möchte und den Bürgern eine Beratung anbietet. Außerdem muss der Erstkontakt mit dem Bürger von der Gemeinde und nicht durch beispielsweise den Energieberater hergestellt werden. Die Gemeinde hat sich zu einer Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale entschlossen, welche als unabhängiges Institut agiert und ein Team von 7 Energieberatern zur Verfügung stellen kann, wovon 4 in der direkten Umgebung von Bubenreuth tätig sind.

 

Herr Friedrich erkundigt sich, ob denn der Gebäudecheck bzw. die Beratung nur von Privatpersonen oder auch von gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden kann. Herr Rebitzer ist sich nicht ganz sicher er glaubt jedoch, dass der Check nur von den privaten Hausbesitzern in Anspruch genommen werden kann. Er wird dazu aber noch Rücksprache halten und uns das Ergebnis mitteilen. Unter Umständen käme dann stattdessen für Gewerbebetriebe wie bspw. Gaststätten eine Beratung durch die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Frage.

 

Ein wesentlicher Punkt der sich auch aufgrund der Datenschutzgrundverordnung geändert hat ist, dass die Energieberater früher in dem ausgewählten Quartier von Haus zu Haus gegangen sind und direkt bei den Bürgern geklingelt haben wobei dann auch unmittelbar das Beratungsgespräch stattfand. Dies ist so nicht mehr möglich, da dies beinhalten würde, dass der Energieberater eine Liste mit Namen und Adressen der im Quartier lebenden Personen ohne schriftliche Einverständniserklärung der Bürger erhalten würde. Nach dem neuen Verfahren erhalten die Bürger eine Postkarte, auf der sie schriftlich ihr Einverständnis zur Datenweitergabe an den Energieberater geben können, sofern eine persönliche Vor-Ort Beratung gewünscht ist. Erst bei Zustimmung durch den Bürger wird der Berater tätig und vereinbart einen Termin. Sollte der Rücklauf dieser Postkarten nur gering ausfallen, besteht die Möglichkeit seitens der Gemeinde auch bei den angeschriebenen Bürgern nachzufragen aus welchen Gründen noch keine Rückmeldung erfolgt ist.

 

Der Gebäudecheck beinhaltet eine komplette Überprüfung des Hauses vom Dach bis zur Kellerdecke inkl. Heiztechnik. Jeder Gebäudebestandteil, wie Fenster, Dach oder Außenwand wird daraufhin geprüft ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht. Wie hoch sind Strom und Wärmeverbrauch? Welche weiterführenden Beratungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten gibt es? Der Energieberater erstellt nach der Beratung einen standardisierten Kurzbericht, der dem Hausbesitzer dann innerhalb von 2 Wochen per Post zugesandt wird. Die Kosten für das 2 stündige Beratungsgespräch die für den Hausbesitzer bei 30 EUR liegen würden, werden durch das Landratsamt Erlangen Höchstadt übernommen.