Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth stellt für die an der und der Staatsstraße 2244 gelegene bisher landwirtschaftlich genutzte und mit einer Scheune und einem Wohnhaus (ehemalige Gastwirtschaft Zeitner) bebaute Fläche den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bruckwiesen II“ neu auf.

 

Das Gebiet mit einer Größe von ca. 1,0 ha ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist; es ist wie folgt begrenzt:

·         im Norden:    durch das südliche Ufer des dort befindlichen Weihers,

·         im Osten:      durch die Staatsstraße 2244,

·         im Süden:     durch die Kreisstraße ERH 24,

·         im Westen:   durch die östliche Grenze des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bruckwiesen“ und die darin befindliche Bestandsbebauung (REWE-Markt).

 

Die Fläche soll als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Sie ist im wirksamen Flächennutzungsplan bereits in Gänze als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.

 

Allgemeine Ziele der Planung sind zum einen, dem Bedarf an Stellplätzen an der in unmittelbarer Nähe befindlichen S-Bahn-Station zu entsprechen und zum anderen, das benachbarte vollständig bebaute Gewerbegebiet geringfügig zu erweitern.

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,

 

1.    einen Vorentwurf nach folgenden Maßgaben ausarbeiten zu lassen:

·         Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO

·         die nach § 8 Abs. 2 BauNVO darin ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Betriebsangehörige werden aus Lärmgründen nicht Bestandteil des Bebauungsplans (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO)

·         Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO) mit Obergrenze gem. § 17 Abs. 1 BauNVO: 0,8

·         Baumassenzahl (§ 21 BauNVO) mit Obergrenze gem. § 17 Abs. 1 BauNVO: 10,0 m3/m2

·         Höhe der baulichen Anlagen (§ 18 Abs. 1 BauNVO) maximal 12 m, bezogen auf das mittlere Niveau der natürlichen Geländeoberfläche

·         Dächer sind zu begrünen, soweit sie nicht der Nutzung von solarer Strahlungsenergie zugeführt werden

·         die Bauflächen sind so anzuordnen, dass die vorhandenen Bäume erhalten werden können

 

2.    auf der Grundlage dieses Vorentwurfs sodann die frühzeitige Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

3.    zu prüfen, ob der noch aufzustellende Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Hoffeld festsetzen kann, dass dort Stellplätze auf den Grundstücken ausgeschlossen oder der Zahl nach begrenzt werden.


Mit Schreiben vom 15.10.2018 hat der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) der Gemeinde Bubenreuth mitgeteilt, dass er die Bedarfsprognose vom Juni 2015 überprüft und festgestellt habe, dass nach den bisherigen Erkenntnissen zum Einzugsbereich des S-Bahn-Haltepunktes Bubenreuth, aktuellen Zählungen der in seinem Umfeld abgestellten Fahrzeuge und unter Berücksichtigung möglicher Fahrgastentwicklungen der Erweiterungsbedarf nach Pkw-Stellplätzen (bisher sind 30 auf einer bahneigenen Fläche vorhanden) weiter gestiegen sei.

 

So empfiehlt der VGN die Errichtung von 45 bis 50 zusätzlichen P+R-Stellplätzen. Bei der Planung solle überdies die Option einer später möglichen Erweiterung der P+R-Anlage berücksichtigt werden.

 

Nunmehr hat die Gemeinde das zwischen der Staatsstraße und REWE gelegene 9.663 m2 große Grundstück Fl.-Nr. 223, Gemarkung Bubenreuth, der früheren Land- und Gastwirtschaft „Zeitner“ erwerben können, das zur Errichtung einer ausreichend großen P+R-Anlage geeignet ist. Außerdem erlaubt die Größe der Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan eine zusätzliche gewerbliche Nutzung. Im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden kann einem etwaigen Erfordernis nach einer Erweiterung der P+R-Anlage in der Weise Rechnung getragen werden, dass auf der Parkplatzfläche später ein Parkhaus errichtet wird.

 

Die vorgesehene künftige Nutzung bedarf der Aufstellung eines Bebauungsplans, worüber der Gemeinderat Beschluss fassen muss. Der von der Verwaltung ausgearbeitete Beschlussvorschlag umfasst zur Beschleunigung des Verfahrens auch schon konkrete Vorgaben für die in den Vorentwurf aufzunehmenden Festsetzungen und gibt der Verwaltung auf, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden durchzuführen.

 

In der Beratung wird die Frage aufgeworfen, ob es planungsrechtlich möglich ist, in dem benachbarten Gebiet Hoffeld, das als Gewerbegebiet entwickelt werden soll, Kfz-Stellplätze für die Beschäftigten auszuschließen. Soweit damit nicht erreicht würde, dass die Beschäftigten auf alternative Verkehrsmittel ausweichen, müsste der Stellplatzbedarf aus dem Gebiet „Hoffeld“ dann im Gebiet „Bruckwiesen II“ gedeckt werden. Die Verwaltung sagt zu, diese Rechtsfrage zu klären.

 

GRM C. Dirsch stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Die Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt wird vertagt, bis die oben angeführte Rechtsfrage geklärt ist.

 

Anwesend:

14

/ mit

3

gegen

11

Stimmen

 

(Der Antrag ist somit abgelehnt.)

 

Anschließend fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

14

/ mit

10

gegen

4

Stimmen