Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen Bagger ohne nochmalige Beteiligung des Gemeinderates zu erwerben. Dieser Bagger muss den Anforderungen von Bauhof und Verwaltung genügen und der Kaufpreis darf einschließlich aller Nebenkosten den Betrag von 90.000,00 Euro brutto nicht übersteigen. Der Gemeinderat ist entsprechend zeitnah über den Erwerb zu informieren.

 


Sachverhalt:

 

Der im gemeindlichen Fuhrpark vorhandene Bagger Marke BOKI, Baujahr 2002, ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Die notwendigen Reparaturen nehmen immer größere Ausmaße an. Momentan sind die Schäden am Greifer/Löffel, den Stützen und am Motor schon fast mit einem Totalschaden gleichzusetzen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein entsprechendes Ersatzfahrzeug ratsam.

 

Nach Ansicht von Bauhof und Verwaltung sollte ein Mobilbagger angeschafft werden, der neben den Arbeiten auf dem gemeindlichen Friedhof auch in anderen Bereichen (Straßenbau, Leitungsbau, Rohrbrüche) eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund wird auch kein Kettenbagger gewünscht.

 

Im Haushalt für das Jahr 2019 sind zwar bereits 90.000,00 Euro zu diesem Zweck vorgesehen, auf Grund der hohen Preise für derartige Baumaschinen kommt aber nur ein gebrauchtes Gerät in Frage, das auch alle Anforderungen erfüllt, die von Seiten der Gemeinde gestellt werden. Der Gebrauchtmaschinenmarkt ist stetig in Fluss und ein Interessent muss unter Umständen kurzfristig zugreifen können, wenn alle Bedingungen optimal zusammenpassen.

 

Aktuell liegt das Angebot einer Firma vor, die einen gebrauchten Mobilbagger der Marke VOLVO EW 60 E zum Bruttopreis von 62.475,00 Euro anbietet. Dieser Bagger würde den Vorstellungen von Bauhof und Verwaltung genau entsprechen. Allerdings ist eine Reservierung leider nicht möglich.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, sollte der Kauf doch nicht mehr abgewickelt werden können, dass der Erste Bürgermeister die Befugnis erhält, einen anderen entsprechenden Auftrag bis zu einer Maximalsumme von 90.000,00 Euro (gemäß den bereitgestellten Haushaltsmitteln für 2019) ohne nochmalige Beteiligung des Gemeinderates zu vergeben. Auf diese Weise könnte dem äußerst kurzfristigen Termindruck am Gebrauchtmaschinenmarkt effektiv begegnet werden.

 

Der Vorsitzende informiert die Gemeinderatsmitglieder, dass der im Beschlussvorschlag angeführte, gebrauchte Mobilbagger der Marke VOLVO EW 60 E nicht mehr zur Verfügung steht, da er bereits am 6. Mai verkauft wurde.

 

Aus den Reihen des Gemeinderates wird vorgeschlagen, das Alt-Gerät – den Bagger Marke BOKI, Baujahr 2002 – im Mitteilungsblatt zum Verkauf zu inserieren.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden

 

 

 


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen