Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt von der Durchführung der Ausschreibung zur Beschaffung eines Bauwagens für den Waldkindergarten Kenntnis. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister– um die rechtzeitige Eröffnung des Waldkindergartens im September 2019 nicht zu gefährden – ermächtigt, den Auftrag zur Herstellung, zur Anlieferung und zur Errichtung des o.g. Bauwagens bis zu einer maximalen Auftragssumme von 75.000,00 Euro netto (89.250,00 Euro brutto) ohne weitere Beschlussfassung des Gemeinderats durchzuführen.

 

Bei der Zuschlagserteilung sind zu beachten:

·         der allgemeine Grundsatz, dass auf das wirtschaftlichste Angebot Auftrag erteilt werden muss

·         die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen

·         die Vergabeempfehlung des Planungsbüros


Mit Beschlüssen vom 09.10.2018 hat der Gemeinderat entschieden, einen Waldkindergarten mit 20 neuen Kindergartenplätzen zu errichten und gleichzeitig die Verwaltung damit beauftragt, zusammen mit einem Ingenieurbüro die Planung einschließlich Kostenberechnung vorzubereiten. Auch die Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern sollen aufgenommen und eine geeignete Betriebsträgervereinbarung mit dem Musikkindergarten abgeschlossen werden. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, für dieses Vorhaben 120.000 Euro in den Haushalt für 2019 einzustellen.

 

In ihren Sitzungen am 26.02.2019 haben sowohl der Bauausschuss befürwortend als auch der Gemeinderat abschließend beschlossen, den ausgearbeiteten Bauantrag an das Landratsamt in Erlangen weiterzuleiten.

 

Die Baugenehmigung wurde in Aussicht gestellt, liegt aber noch nicht vor. Von der Regierung von Mittelfranken liegt aber zwischenzeitlich eine sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vor, die eine Beschaffung des erforderlichen Bauwagens zulässt, bevor die Baugenehmigung erteilt und über den Förderantrag entschieden ist.

 

Um die Inbetriebnahme des Waldkindergartens im September 2019 nicht zu gefährden, ist die Beauftragung der Fertigung des Bauwagens so bald wie möglich angezeigt, da die Herstellung nur in kleinen Manufakturen erfolgt, deren Produktionskapazitäten sehr begrenzt sind. Inzwischen haben wir bereits Firmen im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Allerdings müssen gewisse Mindestfristen eingehalten werden, so dass die Angebote erst am 15.04.2019 eröffnet werden können mit der Folge, dass die Vergabe erst in der nächsten Sitzung am 07.05.2019 möglich wäre. Dabei steht aber zu befürchten, dass der Bauwagen nicht mehr rechtzeitig hergestellt, angeliefert und aufgestellt werden könnte.

 

Aus den oben dargestellten Gründen wäre es hilfreich, wenn der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister berechtigen würde, den Beschaffungsauftrag bis zu einer bestimmten Auftragssumme in eigener Entscheidung zu erteilen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

15

gegen

0

Stimmen