Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass keine Hinderungsgründe gegen das Nachrücken von Herrn Dr. Marcus Schuck in den Gemeinderat vorliegen. Herr Dr. Marcus Schuck folgt damit dem aus dem Gremium ausgeschiedenen Herrn Wolfgang Seuberth als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nach.

 

 

Der Erste Bürgermeister nimmt dem neuen Gemeinderatsmitglied Dr. Marcus Schuck den Eid mit der gesetzlich vorgeschriebenen Formel ab.


Erster Listennachfolger gemäß Art. 37 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) des über die Liste der Freien Wähler Bubenreuth (FW) gewählten Gemeinderatsmitglieds Wolfgang Seuberth ist nach den Ergebnissen der Kommunalwahl 2014 Herr Dr. Marcus Schuck. Erster Bürgermeister Stumpf hat Herrn Dr. Schuck mit Schreiben vom 29.03.2019 gemäß § 95 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung darüber verständigt, dass er nunmehr in den Gemeinderat nachrückt. Herr Dr. Schuck hat mitgeteilt, dass er sein Amt annehmen werde.

 

Nach dem Ausscheiden eines seiner Mitglieder entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 37 Abs. 2 i.V.m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG).

 

Der Gemeinderat fasst folgenden


Anwesend:

14

/ mit

14

gegen

0

Stimmen