Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben von Herr Wolfgang Seuberth vom 27.03.2019 zur Kenntnis und stellt fest, dass er sein Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegt.


Sachverhalt:

 

Herr Wolfgang Seuberth hat mit Schreiben vom 27.03.2019 mitgeteilt, dass er sein Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied aus beruflichen Gründen nicht mehr ausüben kann und es deshalb niederlegen möchte. Er bittet den Gemeinderat, ihn von dem Amt zu entbinden.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), der auf Art. 19 Gemeindeordnung (GO) Bezug nimmt, kann ein Gemeinderatsmitglied sein Amt niederlegen, und zwar jederzeit und – seit einer Rechtsänderung ab dieser Amtsperiode – ohne dass dafür besondere Gründe vorliegen müssten.

 

Über die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied muss der Gemeinderat entscheiden (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

 

Der Vorsitzende und die Mitglieder des Gemeinderates bedanken sich bei GRM Seuberth für die gute Zusammenarbeit sowie das kommunale Engagement.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 


Anwesend:

15

/ mit

14

gegen

0

Stimmen

 

(GRM Seuberth hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)