Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth gewährt im Haushaltsjahr 2019 Zuschüsse entsprechend der dem Haushaltsplan beigefügten Liste.
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e der Geschäftsordnung (GesO) fällt die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen mit einem Betrag von über 1.000,00 Euro im Einzelfall in die Zuständigkeit des Gemeinderats.
Die dem Gemeinderat zur Entscheidung vorliegende Zuschussliste wurde gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c GesO im Finanzausschuss vorberaten. Die Liste ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
15 |
/ mit |
15 |
gegen |
0 |
Stimmen |