Beschluss:
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:
„Vierte Satzung der Gemeinde
Bubenreuth
zur Änderung der
Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung
Vom (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 2
und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Juni
2018 (GVBl. S. 449) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Bubenreuth
folgende
Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde
Bubenreuth vom 13. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Februar
2018, wird wie folgt geändert:
§ 5
Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1)
Für die Betreuung während der jeweiligen Betreuungszeiten werden für jeden
angefangenen Monat mit Ausnahme des Monats August folgende Betreuungsgebühren
erhoben:
a) regelmäßige Betreuungszeit: 70,00 Euro,
b) lange Betreuungszeit: 80,00 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 1. September 2019 in Kraft.
(Ausfertigung)“
Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 12.1 wird Bezug genommen.
Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden
Anwesend: |
17 |
/ mit |
17 |
gegen |
0 |
Stimmen |