Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:

 

 

„Vierte Satzung der Gemeinde Bubenreuth

zur Änderung der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung

 

Vom (Ausfertigungsdatum)

 

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (GVBl. S. 449) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Bubenreuth folgende

 

Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Bubenreuth vom 13. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Februar 2018, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Für die Betreuung während der jeweiligen Betreuungszeiten werden für jeden angefangenen Monat mit Ausnahme des Monats August folgende Betreuungsgebühren erhoben:

 

a)    regelmäßige Betreuungszeit:              70,00 Euro,

b)    lange Betreuungszeit:                           80,00 Euro.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 1. September 2019 in Kraft.

 

(Ausfertigung)“

 

 


Auf die Sachverhaltsdarstellung unter TOP 12.1 wird Bezug genommen.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden


Anwesend:

17

/ mit

17

gegen

0

Stimmen